Zur EU-Abschiebungsrichtlinie sind ebenfalls noch keine Beschlüsse vorgesehen. Die Diskussionen dazu dürften aber hart werden: In Österreich dürfen illegale Zuwanderer bis zu zehn Monaten in Schubhaft gehalten werden. Künftig soll diese Dauer generell auf sechs Monate beschränkt sein, allerdings mit national unterschiedlichen Verlängerungsmöglichkeiten. Gegen solche Ausnahmen legt sich aber das EU-Parlament quer, das bei der Richtlinie mitentscheidet und eine absolute Höchstdauer von 18 Monaten fordert.
Grund für die Aufschiebung des offiziellen Schengen-Erweiterungsbeschlusses sei ein Streit mit dem Europaparlament über die Weitergabe der Evaluierungsberichte der Schengen-Kandidatenländer, heißt es in Ratskreisen. Weil die EU-Regierungen sich weigerten, die vertraulichen Berichte an die Abgeordneten weiterzugeben, verzögert sich demnach die Stellungnahme des EU-Parlaments auf 15. November. Erst danach können die Innenminister den offiziellen Beschluss fassen. Dass alle neun Staaten - Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und Malta - grünes Licht für den Beitritt bekommen, ist laut Diplomaten aufgrund der positiven Evaluierungsergebnisse sicher. Die Grenzkontrollen zu den neun Ländern sollen am 21. Dezember fallen, Ende März nächsten Jahres sollen sie auch auf den Flughäfen fallen.
Noch keine Entscheidungen stehen am Donnerstag bei den Plänen zur Einführung der "Blue Card" für Arbeitskräfte außerhalb der EU an, die Justizkommissar Franco Frattini vergangene Woche vorgestellt hat. Strittig dürfte vor allem werden, wer als "hoch qualifizierter Arbeitnehmer" eingestuft wird und somit in den Genuss der einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung kommen würde. Die Kommission definiert "hoch qualifiziert" durch ein Einkommen, das mindestens dreifach über dem Mindestgehalt liegt.
Die Arbeitsgenehmigung sollte nur für zwei Jahre erteilt werden und in dieser Zeit nur für ein EU-Land gelten, das selbst über die Quoten entscheiden darf. Nach zwei Jahren soll die Mobilität aber in der EU mit der "Blue Card" erleichtert werden. So würde ein neues Verfahren in einem anderen EU-Staat entfallen und ein Recht auf Familiennachzug gelten, wenn die Arbeitsgenehmigung verlängert wird. Nach fünf Jahren genießen Drittstaatsangehörige in der EU einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Die österreichische Bundesregierung lehnt Frattinis Pläne ab, da sie über die "Blue Card" eine Einwanderung über die Hintertüre befürchtet.