Eine Premiere feierte am Dienstag der Wiener "Einbrecherkönig" Ernst Walter Stummer. In seinem 70. Lebensjahr - fast die Hälfte davon hat er im Gefängnis verbracht - wurde er im Wiener Straflandesgericht erstmals freigesprochen. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Karin Burtscher) fand die Beweislage nicht ausreichend, um ihn wegen eines Einbruchs in ein Sportgeschäft zu verurteilen, bei dem eine Jacke, fünf Polo-Shirts und zehn Wind-Shirts erbeutet worden waren.

Single-Magazin für Vorbestrafte und ein Sicherheitsmagazin

18 Vorstrafen weist Stummers Strafregister auf. "Beim letzten Mal war ich aber zu 70 bis 80 Prozent unschuldig", ließ er das Gericht wissen. Mittlerweile habe er seine Einbrecherkarriere abgeschlossen, betonte er. Ruhegenussanspruch hat der 69-Jährige keinen erworben, da ihm seine Haftzeiten nicht auf eine Pension angerechnet werden. Daher ist Stummer offiziell arbeitslos, bekommt eine Wohnbeihilfe, "und nebenbei gebe ich ein Single-Magazin für Vorbestrafte und ein Sicherheitsmagazin heraus, aber so was, was die Polizei net macht, sondern ans aus der Sicht des Täters", erzählte er dem Gericht und der versammelten Journalistengemeinde.

Leider habe er kein Geld für die Drucklegung, so dass er zu mühsamem Kopieren gezwungen sei, bedauerte Stummer. Dabei möchte der Profi-Einbrecher außer Dienst nach eigenem Bekunden "dazu beitragen, dass weniger Verbrechen begangen werden."

"Höchstwahrscheinlich meine Zange"

Folglich habe er auch mit dem inkriminierten Einbruch in der Nacht zum 9. Dezember 2006 schräg vis a vis von seinem Büro nichts zu tun, schwor Stummer. Ein Täter hatte sich mit einem Brecheisen über den Hintereingang Zutritt ins Geschäft verschafft, der Wert der Beute machte 837,5 Euro aus. Am Tatort blieb eine Zange zurück, an der sich DNA-Spuren Stummers fanden.

"Es war höchstwahrscheinlich meine Zange", erkannte dieser nun im Grauen Haus. In seinem Büro verwahre er allerdings "a ganze Menge Zangen, a ganze Menge Werkzeug". Dieses verborge er mitunter "an nicht ganz zuverlässige Personen". Der Schöffensenat ließ sich davon überzeugen. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig. Stummer will sich nun verstärkt seinem Single-Magazin widmen. (APA)