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EU-Justizkommissar Franco Frattini will gegen Hassprediger in der EU und andere Terrorsympathisanten mit neuen Gesetzen vorgehen.

Foto: EPA/Hoslet
Hassprediger müssen zukünftig in der EU mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Zugang zu Sprengstoff wird erschwert, der Flugverkehr in die EU genauer beobachtet, sehen Vorschläge der Kommission vor.

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EU-Justiz- und Sicherheitskommissar Franco Frattini hat am Dienstag in Brüssel das "Anti-Terror-Paket" der Kommission vorgestellt. Vorgesehen sind Maßnahmen gegen Aktivisten und Sympathisanten von Terrororganisationen, der deutlich erschwerte Zugang zu Waffen und Sprengstoff und die Einrichtung einer Fluggast-Datenbank.

Nach den Vorstellungen Frattinis sollen Hassprediger in Zukunft bestraft werden können, was bis zu einer Ausweisung aus der EU oder Gefängnisstrafen führen könnte. Ebenso strafbar machen sich dann Anwerber terroristischer Organisationen und Menschen, die in diesem Rahmen theoretische oder praktische militärische Ausbildungsarbeit für Terrorgruppen leisten - auch über das Internet. Netzprovider müssen bei Verdachtsmomenten Daten schneller als bisher ausfolgen. Das hat der Kommission auch schon heftige Kritik von Datenschützern eingebracht.

Eine Expertengruppe hat darüber hinaus 47 Einzelmaßnahmen ausgearbeitet, um den Zugang zu Sprengstoffen, einschlägigen Chemikalien, Waffen und Munition zu erschweren. Auch ein Frühwarnsystem für verlorengegangene oder gestohlene Sprengstoffe und Waffen soll eingerichtet werden. Die Anschläge von Madrid wie auch andere Bombenanschläge wurden mit handelsüblichen Sprengstoffen durchgeführt.#

opol-Kompetenzen

Bei der EU-Polizei Europol sollen kriminaltechnische Kompetenzen für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündern gesammelt werden und ein einheitliches System für die Sicherheitsüberwachung des Personals entsprechender Unternehmen geschaffen werden, sagte Frattini. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Überwachung des Flugverkehrs aus Drittstaaten in die EU. Hier soll in den einzelnen Mitgliedstaaten eine Datenbank angelegt werden, in der 19 Datensätze pro Passagier 13 Jahre lang gespeichert werden: Neben Namen, Geburtsdatum und -ort sind dies Kreditkartendaten, spezielle Essenswünsche, Vielfliegerprogramm-Daten, Reisen in Gruppen, das Reisebüro und Ähnliches. Die Daten müssen der EU spätestens 24 Stunden vor dem Start übermittelt werden und noch einmal nach Beendigung des Boardings.

Die Union kann Flugzeugen, in denen Verdächtige sitzen, die Landeerlaubnis verwehren, was zur Folge hat, dass das Flugzeug gar nicht starten darf. Damit lehnt sich die EU eng an die Bestimmungen an, die bereits in den USA, Kanada und Australien erlassen wurden. In den USA müssen die Daten 15 Jahre lang gespeichert werden.

Flüge innerhalb der EU sind von der Regelung entgegen ursprünglicher Pläne nicht betroffen, Frattini begründete dies mit rechtlichen Bedenken. Ein eventuelles Flugverbot würde gegen die Personenverkehrsfreizügigkeit verstoßen, meinte der EU-Justizkommissar. (Michael Moravec aus Brüssel, R STANDARD, Printausgabe 7.11.2007)