Wien - Der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Kurt Pribil, hat am Mittwoch bei seiner Zeugenaussage im BAWAG-Prozess betont, dass seine Behörde bei der Übernahme tausender Akten vom Finanzministerium im April 2002 keine Anzeichen für Probleme bei der BAWAG gehabt habe. "Die BAWAG wurde von den Mitarbeitern des Finanzministeriums nicht als Problem dargestellt", sagte Pribil. Die FMA wurde am 1. April 2002 als Aufsichtsbehörde operativ tätig.

Den BAWAG-Prüfbericht 2001 der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) habe er erst Jahre später, nämlich Ende 2005, Anfang 2006 gesehen. "Der Bericht war kein Thema bei der Übergabe der Akten vom Finanzministerium", sagte Pribil. "Ich glaube schon, dass der Bericht 2001 ein kritischer Bericht war, er ließ aber etliche Fragen offen", meinte der FMA-Vorstand heute im Zeugenstand dazu. Der OeNB-Bericht sei von den Mitarbeitern des Finanzministeriums jedenfalls "abgearbeitet" gewesen, für die FMA sei die aktuelle Situation der Bank ausschlaggebend gewesen.

Alarmglocken schrillen nicht

Laut FMA-Vorstand Heinrich Traumüller hätten als Reaktion auf den OeNB-Bericht 2001 "alle Alarmglocken der Republik läuten müssen", hielt Richterin Claudia Bandion-Ortner dem FMA-Vorstand Pribil die Aussage seines Vorstandskollegen im parlamentarischen U-Ausschuss vor. So sei im Bericht vermerkt, dass die BAWAG bis zum Ende der Prüfung eine Auflistung der Offshore-Geschäfte schuldig geblieben sei. "Mit der Weisheit des Rückblicks" seien diese Dinge heute anders zu interpretieren als zum damaligen Zeitpunkt, meinte Pribil dazu. Heute würde die FMA jedenfalls entschiedener vorgehen, wenn es Probleme mit dem Zugang zu Dokumenten gebe, auch gebe es häufigere Koordinationssitzungen mit der OeNB.


2002 hätte er vorgeschlagen, die nächste Prüfung der Bawag auf 2002 vorzuziehen, so Kurt Pribil.

Bei einer Sitzung des Koordinationsforums mit Vertretern der OeNB im Jahr 2002 habe er, Pribil, vorgeschlagen, die nächste Prüfung der BAWAG auf 2002 vorzuziehen. Die OeNB-Mitarbeiter hätten sich aber dafür eingesetzt, die BAWAG erst 2003 zu prüfen. Als Grund seien Kapazitätsgründe genannt worden sowie dass dann die Organisationsumstellung (durch die Fusion mit der PSK) geprüft werde. "Das war eine absolut sachliche Diskussion", so Pribil: "Die BAWAG stand auf Grün", erklärte er, dass die Aufsicht damals offenbar keine Probleme bei der Bank sah.

Die Unterlagen hätten keine Hinweise enthalten, der Akt sei erledigt gewesen und es habe damals ohnehin einen Rückstau bei den übernommenen Vorortprüfungen gegeben, der Vorjahresplan konnte also damals nicht eingehalten werden und es musste neu geplant werden, führte er weitere Gründe für die daraufhin erst 2003 erfolgte Prüfung der BAWAG an.

Redepflicht des Wirtschaftsprüfers

Im Jahr 2000 war bei der BAWAG aber nichts in Ordnung, sondern es habe eigentlich eine Bestandsgefährdung der Bank vorgelegen, so Pribil. Der Wirtschaftsprüfer hätte daher dem Finanzministerium eine Mitteilung machen und dadurch seine Redepflicht wahrnehmen müssen. Im BAWAG-Prozess ist auch der damalige Wirtschaftsprüfer der BAWAG von der Prüfungsgesellschaft KPMG, Robert Reiter, angeklagt.

Der betreffende Paragraf des Bankwesensgesetzes sei allerdings von den meisten Wirtschaftsprüfern "zu eng interpretiert" worden, so dass diese erst wenige Tage vor einer Konkursanmeldung ihrer Redepflicht nachgekommen seien. Die gesetzliche Vorschrift zur Redepflicht der Wirtschaftsprüfer sei daher auch verschärft worden. Auf Befragung durch den Anwalt des angeklagten Wirtschaftsprüfers Reiter, Thomas Kralik, erläuterte Pribil, dass sich die Bestandsgefährdung durch die hohen Verluste und damit verbundene Eigenmittelprobleme ergeben habe, "das sage ich mit Hausverstand".

Kein Zeitdruck auf Prüfer

Einen Pönalisierungsbescheid wegen Verletzung der Großveranlagungsgrenze hatte die FMA im Jahr 2007 an die BAWAG geschickt. Der Bescheid sei erst nach der letzten und ausführlichen BAWAG-Prüfung im Jahr 2006 verfasst worden, erläuterte Pribil. Der FMA-Vorstand verneinte, Zeitdruck auf die Prüfer von Ernst & Young ausgeübt zu haben, die bei dieser Bankprüfung im Auftrag der Finanzmarktaufsicht die Ereignisse bei der BAWAG untersuchten. Man habe die Prüfer gebeten, mit ihrem Bericht im August 2006 fertig zu sein, da die FMA den Bericht gemeinsam mit dem Bericht der Notenbank abarbeiten wollte. Einen Zusammenhang mit der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 gebe es dabei nicht, so Pribil auf Befragung durch Anwalt Kralik. Das Finanzministerium habe keine zeitlichen Vorgaben gemacht, sondern lediglich Zwischenberichte erhalten wollen.

Bei der BAWAG-Prüfung 2003 sei der Fokus auf die Fusion der BAWAG mit der PSK gelegt worden. Dass dabei "Verrechnungsverbindlichkeiten" in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro in die AVB geschoben wurden, sei der Aufsicht damals nicht außergewöhnlich aufgefallen, sagte Pribil auf Befragung durch den Vertreter des ÖGB, Michael Rovina. Dass die Forderungen nicht werthaltig waren habe die Aufsicht damals nicht gewusst. "Wenn der Eigentümer einen Teil der Forderungen in seine Bilanz zieht, ist das nichts Außergewöhnliches". Tatsächlich wurden dadurch die BAWAG-Verluste der ÖGB-Tochter Anteilsverwaltung BAWAG P.S.K. (AVB) "umgehängt".

Berühmtes Schreiben

Richterin Claudia Bandion-Ortner fragte Pribil dann zum "berühmten Schreiben von Grasser", in dem der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser unter anderem als Zielvorgaben "keine Verfehlungen der Behörden", "Netzwerk der SPÖ verantwortlich für den Schaden der BAWAG und im ÖGB" nannte. "Die Ziele mögen etwas eigenartig gewesen sein, wir haben rein sachlich geantwortet", so Pribil. Die "trocken formulierten" Antworten seien an das Finanzministerium übermittelt worden zur Vorbereitung für einen Bericht an den Unterausschuss des parlamentarischen Rechnungshofausschusses. Eine Einflussnahme durch den Finanzminister auf die Prüfungshandlungen sieht Pribil durch dieses Grasser-Papier und dessen Zielvorgaben nicht.


Helmut Elsners umstrittene Pensionsabfindung war heute ebenfalls wieder Thema.

Zur umstrittenen Pensionsabfindung von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner in Höhe von 6,82 Mio. Euro sind heute noch zwei Zeugen befragt worden. Steuerberater und Versicherungsmathematker Roland Reisch von der TPA Horwath schilderte, dass er den Barwert der Pensionsabfindung Elsners in mehreren Varianten berechnet hatte. Die Unterlagen für die Pensionsbemessungsgrundlage habe er vom Steuerberater Elsners, Gerhard Nidetzky bekommen. Auch Monika Schuster, in die Berechnungen eingebunden, wurde kurz als Zeugin einvernommen.

Wieso für die Bemessung der Pensionsabfindung Elsners das Jahresgehalt 2001 herangezogen wurde, und nicht das Jahresgehalt 2000, blieb auch nach der heutigen Befragung unklar. Er wisse nicht, warum das höhere Jahresgehalt 2001 zur Pensionsbemessung herangezogen wurde, versicherte Reisch. Laut Beschluss des Aufsichtsrats sei die vorzeitige Pensionsabfindung aber auf Basis des Elsner-Einkommens im Jahr 2000 zu berechnen, fragte Richterin Claudia Bandion-Ortner nach. Möglicherweise sei der Jahresbezug 2001 herangezogen worden, weil Elsner ja noch aktiv gewesen sei, mutmaßte Reisch.

Reisch bestätigte, dass durch die Veränderung einer Witwen-Klausel - im Falle des Ablebens Elsners und seiner ersten, geschiedenen Frau sollte die zweite Frau Elsners 60 Prozent statt 30 Prozent Pension bekommen - der Wert für die Pensionsabfindung gestiegen sei. Auch wie es zu dieser Veränderung im Dienstvertrag Elsners kam wurde heute vor Gericht durch die Zeugenaussagen nicht geklärt.

Laut Anklage soll sich Elsner seine im Jahr 2000 genehmigte vorzeitige Pensionsabfindung betrügerisch erschlichen haben, indem er unter anderem dem Aufsichtsrat die die BAWAG in ihrer Existenz bedrohenden Verluste aus den Karibik-Geschäften verschwieg. Damals war Elsner noch als Generaldirektor aktiv, es standen aber steuerliche Änderungen für derartige Abfindungen bevor. Entgegen der Genehmigung des Aufsichtsrats wurde als Bemessungsgrundlage Elsners - deutlich höherer - Jahresbezug 2001 und nicht jener aus 2000 herangezogen. Der damalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident und nunmehrige Mitangeklagte Günter Weninger hat die Pensionsabfindung Elsners im Prozess mehrmals scharf kritisiert, so auch heute. (APA)