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Koalitionsharmonie trotz stressigen Tagesprogrammes beim Ministerrat.

Foto: APA/Fohringer
Wien - Heute hatte die rot-schwarze Regierung die letzte Möglichkeit, auf regulärem Weg Vorlagen zu beschließen, die noch mit Jahresanfang in Kraft treten sollen. Dementsprechend hatte man sich für den Ministerrat ein umfangreiches Programm vorgenommen. Insgesamt wurden 13 Tagesordnungspunkte abgespult - darunter Routinefälle wie den Bericht über die Arbeitslosenzahlen, aber auch die Gesamtschul-Versuche in ausgewählten Modellregionen ab kommendem Herbst, die Verlängerung des Assistenzeinsatzes im burgenländischen und niederösterreichischen Grenzraum bis längstens Ende 2008, einen weiteren Teil der Verfassungsreform ("Verfassungsbereinigung") und die Grundlagen für den Asylgerichtshof, der die Asylverfahren beschleunigen soll.

Haftentlastung

Erster Punkt auf der Tagesordnung: Haftentlastungspaket. Zunächst sah noch so aus, als würde die ÖVP das Paket ablehnen, mit dem Justizministerin Maria Berger die Zahl der bedingten Entlassungen steigern möchte. Schließlich stimmte man doch zu: Allerdings musste Berger gegenüber ihren ursprünglichen Plänen Abstriche machen, um die Zustimmung der ÖVP zu erhalten.

Außerdem wurde die Entsendung von Soldaten in den zentralafrikanischen Tschad beschlossen. Der Einsatz im Rahmen einer EU-Schutztruppe soll Mitte November anlaufen.

Verfassungsänderungen

Weiterer Punkt: Die Schaffung von verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Einrichtung des Asylgerichtshofes. Vizekanzler Wilhelm Molterer sagte dabei eine Personalaufstockung für das Gericht, möglicherweise auch für den Verwaltungsgerichtshof zu. Die Details des Asylgerichts werden noch ausgearbeitet und sollen einfachgesetzlich beschlossen werden. Ebenfalls abgesegnet hat der Ministerrat einen, wenn auch deutlich abgespeckten, Teil der Verfassungsreform.

Gestrichen wurde der Plan, eine Beschwerdestelle gegen die Justiz nach Vorbild der Volksanwälte zu schaffen. Dieser "Justizanwalt" wurde durch Justizinterne Ombundsstellen ersetzt.

Auch in der Juristen-Ausbildung wurde reformiert: Mit einem neuen Berufsrechtsänderungsgesetz sollen künftig Absolventen eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiums zu Berufen wie Anwalt, Notar oder Richter zugelassen werden - unabhängig vom erreichten akademischen Grad. (APA)