Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde deshalb abgelehnt, "weil es keine neue Tatsachen und Beweismittel gibt, die einen Antrag rechtfertigen könnten", erläuterte der Sprecher der Oberstaatsanwalt Hintersteininger "Der Sektionsleiter hat unsere Position eins zu eins vertreten."
Die im Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Salzburg an die Oberstaatsanwaltschaft genannten Aspekte seien alle bereits in den Strafverfahren in erster und zweiter Instanz erörtert worden, argumentierte Hintersteininger. "Es hat keinen konkreten Vorschlag für oder gegen einen Wiederaufnahmeantrag gegeben." Auch jene Aspekte, die im Strafverfahren Heilbronn angesprochen wurden, seien ebenfalls Thema in dem Salzburger Strafverfahren und im Berufungsverfahren gewesen.
Die Salzburger Anklagebehörde hat u.a. geprüft, ob nicht bereits eine Verjährung bei den 16 Freigesprochenen eingetreten ist und neue Beweise vorliegen, die "in der Zusammenschau mit anderen Beweisen eine andere Beurteilung der Schuldfrage" zuließen. Zumindest in einigen Punkten sollen rechtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme gefunden worden sein.
Für den Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf, der bei der Brandkatastrophe einen Sohn verloren hat, war von vornherein klar, dass die Österreichische Justiz eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens ablehnen würde. "Es wäre ein Wunder gewesen, wenn es anders gelaufen wäre. Es hat aber eindeutig gravierende, strafrechtlich relevante Fehlverhalten gegeben. Ich bin der Meinung, dass die mangelnde Kontrolle, Prüfung und Wartung der Bahn Dauerdelikte sind, bei denen keine Verjährung eintreten", sagte Stieldorf . "Das Verständnis des Rechtsstaates ist tragisch."