Salzburg - Die Seilbahnkatastrophe von Kaprun (Pinzgau) wird strafrechtlich nicht mehr neu aufgerollt. Diese Entscheidung hat das Justizministerium getroffen, erklärte der Sprecher der Oberstaatsanwalt (OStA) Linz, Friedrich Hintersteininger. Damit ist die strafrechtliche Seite des Seilbahnunglücks vom 11. November 2000 am Kitzsteinhorn mit 155 Toten endgültig abgeschlossen.

Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde deshalb abgelehnt, "weil es keine neue Tatsachen und Beweismittel gibt, die einen Antrag rechtfertigen könnten", erläuterte der Sprecher der Oberstaatsanwalt Hintersteininger "Der Sektionsleiter hat unsere Position eins zu eins vertreten."

Die im Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Salzburg an die Oberstaatsanwaltschaft genannten Aspekte seien alle bereits in den Strafverfahren in erster und zweiter Instanz erörtert worden, argumentierte Hintersteininger. "Es hat keinen konkreten Vorschlag für oder gegen einen Wiederaufnahmeantrag gegeben." Auch jene Aspekte, die im Strafverfahren Heilbronn angesprochen wurden, seien ebenfalls Thema in dem Salzburger Strafverfahren und im Berufungsverfahren gewesen.

Einige Voraussetzungen für Wiederaufnahme gefunden

Die Salzburger Anklagebehörde hat u.a. geprüft, ob nicht bereits eine Verjährung bei den 16 Freigesprochenen eingetreten ist und neue Beweise vorliegen, die "in der Zusammenschau mit anderen Beweisen eine andere Beurteilung der Schuldfrage" zuließen. Zumindest in einigen Punkten sollen rechtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme gefunden worden sein.

Opferanwalt enttäuscht

Für den Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf, der bei der Brandkatastrophe einen Sohn verloren hat, war von vornherein klar, dass die Österreichische Justiz eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens ablehnen würde. "Es wäre ein Wunder gewesen, wenn es anders gelaufen wäre. Es hat aber eindeutig gravierende, strafrechtlich relevante Fehlverhalten gegeben. Ich bin der Meinung, dass die mangelnde Kontrolle, Prüfung und Wartung der Bahn Dauerdelikte sind, bei denen keine Verjährung eintreten", sagte Stieldorf . "Das Verständnis des Rechtsstaates ist tragisch."

Angebot für eine finanzielle Regelung Eine Einigung über die zivilrechtlichen Ansprüche - wie sie die Vermittlungskommission angeboten hat - sei aber unabhängig von einem Strafverfahren zu sehen. Nach der gestrigen Verhandlungsrunde, bei der ein Angebot für eine finanzielle Regelung der Schadenersatzansprüche in der Höhe von 13,4 Mio. Euro unterbreitet worden war, stehen für Stieldorf "die Chancen gut", dass es tatsächlich zu einer Einigung kommt. "Ich bin guter Hoffnung, dass eine ausreichende Mehrheit dafür ist." (APA)