Wien - Für den Abbau der rund 4.000 offenen Asylverfahren wird der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fünf Richter mehr bekommen. "Der Verwaltungsgerichtshof soll um einen Senat aufgestockt werden, der Asylgerichtshof soll 24 Richter mehr erhalten", heißt es in der am Mittwoch vom Ministerrat beschlossenen Punktation, die der APA vorliegt. Das Asylgericht soll ab Mitte 2008 die Letztentscheidungen im Asylverfahren treffen - an den VwGH können sich die Betroffenen dann nicht mehr wenden.

An den VwGH wenden darf sich künftig nur noch der Asylgerichtshof selbst - und zwar in Form einer "Grundsatzentscheidung", die dann vom Höchstgericht bestätigt (oder verworfen) werden muss. Zu entscheiden hätten die Verwaltungsrichter in solchen Fragen dann binnen sechs Monaten - sonst gilt die Grundsatzentscheidung als bestätigt. In diesem Zusammenhang interessant: Auch der Innenminister soll ein Antragsrecht für derartige Grundsatzentscheidungen erhalten.

Weiterhin möglich wäre den Asylwerbern eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) - und zwar wegen der Verletzung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechtes. Also etwa, wenn das Recht auf Familienleben oder der Gleichheitsgrundsatz durch eine Entscheidung des Asylgerichts verletzt wurde. (APA)