Brüssel - Über die "Blue Card", die qualifizierten Arbeitskräften aus EU-Drittstaaten eine geregelte Zuwanderung in die EU ermöglichen soll, herrscht noch in einigen Punkten Uneinigkeit.

Das von Justizkommissar Franco Frattini vergangene Woche vorgestellte Modell lässt beispielsweise offen, wer als "hoch qualifizierter Arbeitnehmer" eingestuft wird und somit in den Genuss der einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung kommen würde. Die Kommission definiert "hoch qualifiziert" durch ein Einkommen, das mindestens dreifach über dem Mindestgehalt liegt. "Wir haben Probleme mit dem Vorschlag der Kommission", sagte der Generalsekretär des EU-Verbands der kleinen und mittleren Unternehmen, Hans-Werner Müller am Mittwoch.

Visum für zwei Jahre

Die Arbeitsgenehmigung sollte nur für zwei Jahre erteilt werden und in dieser Zeit nur für ein EU-Land gelten, das selbst über die Quoten entscheiden darf. Nach zwei Jahren soll die Mobilität aber in der EU mit der "Blue Card" erleichtert werden. So würde ein neues Verfahren in einem anderen EU-Staat entfallen und ein Recht auf Familiennachzug gelten, wenn die Arbeitsgenehmigung verlängert wird. Nach fünf Jahren genießen Drittstaatsangehörige in der EU einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Die österreichische Bundesregierung lehnt Frattinis Pläne ab, da sie über die "Blue Card" eine Einwanderung über die Hintertüre befürchtet.

Unternehmerverband positiv gestimmt

Die europäischen Arbeitgeber sagten dem Plan der EU-Kommission indes ihre Unterstützung zu. Vor der ersten Beratung des EU-Innenministerrats über den Vorschlag an diesem Donnerstag sagte Generalsekretär Philippe de Buck vom europäischen Unternehmerverband Businesseurope in Brüssel: "Wir haben eine Knappheit an ausgebildeten Arbeitskräften." Die Einführung einer Blue Card könne diese Knappheit lindern.

Kritik von Gewerkschaften

Kritischer äußerte sich der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB), John Monks. "Wir sind nicht sicher, dass die Blue Card Europa für hoch qualifizierte Arbeitnehmer attraktiver macht", sagte Monks auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der europäischen Sozialpartner. Es bleibe auch unklar, wer als hoch qualifizierter Arbeiter angesehen werde. Zudem müsse neben dieser Gruppe auch die Lage von Asylbewerbern und anderen Menschen in echten Schwierigkeiten bedacht werden, sagte der EGB-Vertreter. (APA)