Wien - Kritik zu den Plänen für den neuen Asylgerichtshof hat der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk geübt. Er sieht diese "am Rande des rechtsstaatlichen Systems", sagte er im Gespräch mit der APA. Grund ist die Tatsache, dass sich lediglich Innenminister und Asylgerichtshof, nicht aber der Asylwerber, an den VwGH wenden können. An ein Kippen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) glaubt Funk jedoch nicht. Es bestehe gerade noch keine Gesamtänderung des rechtsstaatlichen Systems. Für Funk bleibt die Regelung trotzdem rechtspolitisch "frag- und kritikwürdig". Auch sein Kollege Theo Öhlinger erkennt zwar eine "Asymmetrie", findet diese aber nicht problematisch. Es wäre "an den Haaren herbeigezogen", würde man das rechtsstaatliche System dadurch verletzt sehen. Die Möglichkeit, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Gesetz noch kippt, würde es deshalb aufgrund des Verfassungsranges nicht geben. Öhlinger sieht aber ein anderes grundsätzliches Problem: Der Asylgerichtshof müsse genügend Personal haben, um ein Gleichgewicht mit dem VwGH herzustellen. (APA)