Wien - Die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig ortet neue Probleme beim von der Regierung geplanten Asylgerichtshof. Im Gespräch mit der APA kritisiert sie, "dass die Unabhängigkeit und Objektivität der Richter nicht gesichert ist". Grund: Die Mitglieder des Asylgerichtshofes sollen von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Ein Dreiervorschlag des Gerichts ist, anders als beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nicht vorgesehen.

Ernannt werden sollen die Asylrichter vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) liegt der Auswahl neuer Richter ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Gerichts an die Regierung zu Grunde. Beim Asylgericht ist das jedoch nicht vorgesehen. Glawischnig befürchtet daher einen zu großen Einfluss der Regierung auf das Asylgericht: "Die können sich die Leute aussuchen." Sie kritisiert, dass auch bei den Landesverwaltungsgerichten eine ähnliche Vorgangsweise geplant ist: "Das ist kein Höchstgericht, weder von der Unabhängigkeit noch von der Objektivität."

"Negatives Novum"

Außerdem kritisiert die stellvertretende Grünen-Chefin, dass sich Asylwerber künftig nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden dürfen: "Damit wird ein rechtsstaatlicher Grundsatz, dass die Verwaltung an die Gesetze gebunden ist und dass das von einem Höchstgericht überprüft wird, aufgegeben. Das ist ein negatives Novum." Während der Innenminister zumindest eine Grundsatzentscheidung des Höchstgerichtes beantragen könne, sei dem Asylwerber selbst dieser Schritt verwehrt: "Der Rechtsschutzsuchende wird zum Zaungast."

"Mehr Qualität"

Eine "Utopie" ist für Glawischnig auch der Abbau aller offenen Asylverfahren bis 2010: Dafür brauche es nicht nur mehr Verwaltungsrichter, sondern vor allem mehr Qualität (also ausgebildete Juristen) in der Asylbehörde. Unverständlich ist für die Grüne auch, dass so weitreichende Änderungen ohne öffentliche Begutachtung im Parlament beschlossen werden sollen. Vom "neuen Parlamentarismus", den die SPÖ noch unter schwarz-blau versprochen hatte, sei in dieser Causa "nichts zu merken". (APA)