„Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht beschlossen werden, wenn wir den Weg in eine demokratische und freiheitliche Informationsgesellschaft weitergehen wollen.“ Diesen „dringenden Appell“, richtete Thilo Weichert aus dem hohen Norden diese Woche an die Abgeordneten des Bundestages in Berlin. Doch bei den meisten Mandatsträgern wird die Warnung des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein am heutigen Freitag keine Wirkung zeigen. Sie werden die höchst umstrittene so genannte Vorratsdatenspeicherung beschließen.

„Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“, heißt dieses und es wird Telekommunikationsanbieter verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden (Telefon, Internet, Handy) ab 2008 sechs Monate lang aufzuheben. Ermittler sollen zwar keinen Einblick in Gesprächsinhalte und aufgerufene Internetseiten bekommen. Aber sie können sehen, mit wem ein Verdächtiger wie lange und wo kommuniziert hat.

Zudem wird die Telekommunikationsüberwachung geändert. Zwar soll sie nur noch bei schweren Straftaten zulässig sein. Doch künftig werden bloß Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete vor Überwachung geschützt. Ärzte, Anwälte, Therapeuten und Journalisten können dagegen überwacht werden. Sie befürchten einen Vertrauensverlust bei Patienten, Klienten und Informanten. Am Dienstag protestierten in 40 Städten tausende Menschen unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ gegen das neue Gesetz, der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ bereitet eine Verfassungsklage vor. (Birgit Baumann aus Berlin/DER STANDARD, Printausgabe, 9.11.2007)