Preis
Vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 83 Mio. Euro entfallen dank dieser Einigung 79,9 Mio. Euro inklusive Zinsen, teilte bwin heute, Freitag, mit. Im Zusammenhang mit der bwin-Games-Transaktion (vormals Ongame-Gruppe) hätten bwin und die Verkäufer eine im Nachhinein anfallende Kaufpreisverbindlichkeit vereinbart. Diese Verbindlichkeit inklusive Zinsen beläuft sich hochgerechnet auf den Zeitpunkt der Fälligkeit auf rund 83 Mio. Euro.
Nach dem Rückzug aus den USA, der eine einmalige Abschreibung der vorwiegend in den USA aktiven schwedischen Ongame-Beteiligung und damit eine Wertminderung von 515,1 Mio. Euro zur Folge hatte, und der "protektionistischer Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten" konzentriert sich bwin derzeit auf das Kerngeschäft - Sportwetten und Poker - sowie auf bereits etablierte Märkte in Europa (EU- und EFTA-Raum).
Durch Inkrafttreten des sogenannten "Safe Port Act", der auch einige Bestimmungen des "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006" zum Inhalt hat, wurde praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen in den USA verboten. Als Reaktion auf dieses Gesetz hat sich bwin im Herbst 2006 dazu entschlossen, das Echtgeld-Glücksspielangebot für US-Kunden einzustellen. Im Frühjahr dieses Jahres ist bwin mit den ehemaligen Haupteigentümern von bwin Games, die 96,3 Prozent der Anteile verkauften, in Verhandlungen getreten. bwin einigte sich nun mit dieser Verkäufergruppe auf den Verzicht der ihnen zustehenden Kaufpreisforderung (inklusive Zinsen 79,9 Mio. Euro). bwin beabsichtigt auch mit den übrigen Verkäufern Gespräche hinsichtlich der restlichen Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mio. EUR aufzunehmen.
Sollte bwin das Echtgeld-Glücksspielangebot für US-Kunden wieder aufnehmen, erhält die Verkäufergruppe im Gegenzug für den Forderungsverzicht über einen Zeitraum von 5 Jahren einen Anteil in Höhe von 28,89 Prozent der mit US-Kunden erzielten jährlichen Netto-Gaming-Erträge (Nettosaldo der Spieleinsätze und der ausgezahlten Spielgewinne abzüglich aller Erlösschmälerungen wie Marketingkosten, Steuern und Gebühren, Kommissionszahlungen an Anbieter von Gaming-Software sowie Kosten des Zahlungsverkehrs inklusive "charge backs" durch US-Kunden), jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 79,9 Mio. Euro. Darüber hinaus werden die Verkäufer von sämtlichen noch bestehenden Verkaufsrestriktionen an bwin-Aktien, die sie als Teil des Kaufpreises erhielten, entbunden.
Mit dieser Vereinbarung sind den Angaben zufolge sämtliche Verpflichtungen aus der bwin-Games-Transaktion mit dieser Verkäufergruppe abgegolten.