Graz - Österreich hat nun im Fall jenes Südsteirers, der Anfang Oktober am Moskauer Flughafen verhaftet worden war, einen Auslieferungsantrag an die russischen Behörden gestellt, wie das Außenministerium auf APA-Anfrage am Freitag mitteilte. Das Ansuchen wurde Ende vergangener Woche per Fax an die Staatsanwaltschaft in Moskau übermittelt. Die Staatsanwaltschaft Graz hat inzwischen entschieden, gerichtliche Voruntersuchungen einzuleiten sowie einen europäischen Haftbefehl zu erlassen. Der 59-jährige Mann befindet sich nach wie vor in einem Krankenhaus in Moskau. Er war ins Visier der russischen Behörden geraten, weil er eine Zementfirma in Aserbaidschan geschädigt haben soll.

Erst wenn das Original des Antrages - welches laut Außenministerium dieser Tage geschickt werden wird - bei den russischen Behörden eingelangt ist, beginnt eine 14-tägige Frist zu laufen. Innerhalb dieser werde über eine Auslieferung an Aserbaidschan oder Österreich entschieden, so Klaus Kocher, der Anwalt des 59-Jährigen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der russischen Behörden - bei zwei entsprechenden Ersuchen wird nach Priorität vorgegangen.

"Humanitäre Überlegungen"

Laut Kocher spielt unter anderem eine Rolle, "wer zuerst den Antrag gestellt hat". In diesem Fall hätten die aserbaidschanischen Behörden Vorrang. Da aber bei dem Steirer aufgrund seines Gesundheitszustandes "humanitäre Überlegungen mitspielen", könne man noch nichts sagen, meinte der Anwalt. Die Staatsbürgerschaft sei ebenfalls ein Kriterium, hieß es seitens des Außenministeriums.

Der 59-Jährige war von 2002 bis 2004 in einem Zementwerk in Aserbaidschan als "General Manager" tätig gewesen. Ihm wird vorgeworfen, das Unternehmen geschädigt zu haben. Sein Anwalt hatte dies stets als haltlos zurückgewiesen und vermutet einen Racheakt für von seinem Mandanten unterbundene Korruption. Zuletzt hatte das Zementwerk schriftlich klargestellt, dass es keine Ansprüche an den Südsteirer stelle.(APA)