Berlin - Die deutsche Regierung hat eine von Israel erbetene zusätzliche Finanzhilfe für Holocaust-Überlebende abgelehnt. Nach eingehender Prüfung und Gesprächen zwischen Israels Minister für Pensionsfragen, Rafi Eitan, und dem deutschen Finanzministerium werde die Regierung dem Anliegen nicht entsprechen, teilte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag in Berlin mit.

Er verwies darauf, dass über die Situation der Holocaust-Überlebenden regelmäßig mit der Jewish Claims Conference (JCC) gesprochen werde und die Entschädigungsleistungen bisher mehrmals verbessert worden seien. Die JCC vertritt die Interessen der jüdischen Opfer weltweit. Steg betonte, dass es dabei nicht um neue Wiedergutmachungsleistungen gehe, sondern ausschließlich um Verbesserungen innerhalb bereits bestehender Regelungen.

Eitan hatte sich kürzlich mit der Bitte um Finanzhilfe an Deutschland gewandt. Die 1952 geschlossenen Wiedergutmachungsverträge will der Minister nach eigenen Angaben nicht nachverhandeln, sieht aber zwei Punkte damals außer Acht gelassen: Die Menschen lebten heute länger und benötigten im höheren Alter mehr Medikamente. Zudem seien Hunderttausende Holocaust-Überlebende aus der früheren Sowjetunion nach Israel gekommen. Israel könne all dies nicht allein finanzieren.

1952 hatte die damalige deutsche Regierung mit Israel und der JCC das sogenannte Luxemburger Abkommen geschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich darin, jüdischen Opfern des Nationalsozialismus rund 3,5 Milliarden Mark als Wiedergutmachung zu leisten. (APA/dpa)