Leben die Eltern getrennt, steht für Kinder vom nicht haushaltsführenden Elternteil Geldunterhalt - also Alimente - zu. Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Gewährung von Vorschüssen durch den Bund um den betreuenden Elternteil ein gewisses Risiko auf Grund schwerer Einbringlichkeit zu ersparen. Das größte Problem für Steinhauser: "Die Verfahren dauern zu lange." Ursachen seien Personalmangel an den Gerichten und Versuche des Unterhaltspflichtigen, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Zudem sei die Höhe des Vorschusses meistens nicht ausreichend, oftmals weit unter dem Regelbedarf.
Staat soll Differenz zahlen
Dieses Problem wollen die Grünen mit ihrem Modell lösen. Sie sprechen von einem existenzsicherndem Mindestunterhalt, der jedem Kind garantiert sein soll. Ein Regress des Bundes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen erfolgt bis zur Höhe des festgestellten Unterhaltsanspruchs. Die Differenz soll der Bund tragen. Bei der Eintreibung solle außerdem nicht mehr unter das Existenzminimum des zahlenden Elternteils gegangen werden können. Im Gegenzug sollen Ansprüche des Kindes auf Unterhalt als vorrangige Forderungen gelten. Steinhauser: "Was ist uns wichtiger: Die Kinder oder die Versandhauskosten, die zu bezahlen sind?"