Klagenfurt - Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, das Kärntner Parteienförderungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, hat bei der Kärntner FPÖ Freude ausgelöst. Parteiobmann Franz Schwager und sein Stellvertreter Karlheinz Klement betonten bei einer eilends einberufenen Pressekonferenz, man rechne "mit größter Wahrscheinlichkeit" mit einer Aufhebung des Gesetzes. Wenn dies eintrete, werde man die entgangenen Förderungen nachträglich verlangen.

"Lex FPÖ"

Im April 2005 hatte der Kärntner Landtag - damals mit der Stimme Schwagers - eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes beschlossen. "Das war eindeutig eine 'Lex FPÖ', weil man plötzlich hineingeschrieben hat, dass eine förderungswürdige Partei mindestens zwei Abgeordnete haben muss", sagte Klement. Die FPÖ habe sowohl 2005 als auch im vergangenen Jahr trotzdem Förderung beantragt. "Das ist immer abgelehnt worden", so Schwager.

Der ablehnende Bescheid 2006, den das Land laut Klement überhaupt erst auf Aufforderung des VfGH ausgestellt hatte, sei dann Auslöser für die Prüfung durch das Höchstgericht gewesen. Die Klage der Blauen war zuerst wegen Formalfehlern abgewiesen worden. "Erst als wir einen Bescheid hatten, konnten wir handeln", meinte Schwager. Im Jahr 2005 habe man lediglich ein "formloses Schreiben der Finanzabteilung" erhalten, in dem mitgeteilt worden sei, dass man kein Geld bekomme.

1,58 Millionen Euro

Klement will nach der Entscheidung des Höchstgerichtes die entgangenen Förderungen rückwirkend nachfordern. Er habe die Summe ausgerechnet, seit der Spaltung von FPÖ und BZÖ bis Jahresende 2007 stünden den Blauen demnach 1,581 Millionen Euro zu. "Das wollen wir selbstverständlich haben", sagte Klement. (APA)