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Der Goldhase - es kann nicht nur einen geben.

Foto: Archiv
Cadolzburg/Frankfurt - Der deutsche Schokolade-Hersteller Riegelein hat einen jahrelangen Rechtsstreit um goldene Schokoladen-Osterhasen gegen den Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied nach Angaben vom Freitag, dass Riegelein seine "Goldhasen" weiterhin vertreiben darf. Die Schweizer hatten wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit ihren eigenen Produkten ein Verbot angestrebt. Riegelein sprach von einem Grundsatzurteil mit großer Tragweite für das Markenrecht. Lindt & Sprüngli wollte die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren.

"Riegelein hat gesiegt", sagte ein Sprecher des OLG Frankfurt. Zu den Urteilsgründen machte er keine Angaben, da die schriftliche Begründung noch nicht vorliege. Nach Angaben der Confiserie Riegelein aus dem bayerischen Cadolzburg haben die Richter bestätigt, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von Riegelein und dem Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und Glöckchen bestehe. Lindt hatte seinen "Goldhasen" als Marke schützen lassen und in dem Verfahren darauf hingewiesen, dass mehr als die Hälfte der Verbraucher den hockenden Hasen mit Goldfolie der Firma Lindt zuordnen. Dagegen hatte Riegelein geltend gemacht, dass Lindt den "Goldhasen" keineswegs erfunden habe. Der sitzende Hase in Goldfolie sei eine altbewährte Form, die früher von zahlreichen Herstellern angeboten worden sei.

Riegelein: "Goldfolie ist üblich"

"Es war und ist absolut üblich, Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen", unterstrich der geschäftsführende Gesellschafter Peter Riegelein. "Viele Wettbewerber mussten sich in den letzten Jahren allerdings dem Druck des Weltkonzerns Lindt beugen und gaben ihre Goldhasen auf." Riegelein-Anwältin Heidrun Lindner erklärte, es sei in dem Prozess darum gegangen, ob seit Jahrzehnten übliche Formen durch eine Markenregistrierung nachträglich monopolisiert werden könnten. Eine Sprecherin von Lindt & Sprüngli erklärte lediglich, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde nun die schriftliche Begründung abwarten.

Der Prozess war durch alle Instanzen geführt worden. Das OLG Frankfurt hatte bereits in einem früheren Verfahren eine Verwechslungsgefahr verneint. Der deutsche Bundesgerichtshof verwies den Fall im Oktober 2006 erneut an das OLG zurück. (APA)