Indische "Göttin" zeigt sich erstmals nach der Operation - mit <b>Video</b>
Zweijähriges Mädchen erholt sich gut, nachdem ihr in einer 24-stündigen OP je zwei überzählige Arme und Beine entfernt worden waren
Redaktion
,
Neu Delhi - Knapp eine Woche nach einer aufwändigen Operation
zur Entfernung von je zwei überzähligen Armen und Beinen hat sich das
indische Mädchen Lakshmi am Dienstag erstmals der Öffentlichkeit
gezeigt. Die Zweijährige lag im Arm ihres Vaters, hielt einen Keks in
der Hand und schien gesund und aufgeweckt zu sein. Ihre Beine waren
noch eingegipst. Lakshmi wurde am
vergangenen Mittwoch operiert: 24 Stunden dauerte der Eingriff, 30
Ärzte waren daran beteiligt.
"Sie erholt sich sehr gut. Lakshmi ist jetzt nicht
mehr in Gefahr", sagte Chefchirurg Sharan Patil in der südindischen
Stadt Bangalore. Sie reagiere gut auf die Behandlung und müsse daher nicht länger
auf der Intensivstation bleiben, erklärte Patil.
Ischiopagus
Lakshmi, benannt nach einer vierarmigen Hindu-Göttin, war im Mutterleib mit einem Zwilling zusammengewachsen, der sich nicht weiterentwickelt hat. So übernahm sie dessen Glieder und auch Organe wie Nieren und Magen. Die seltene Missbildung wird in der Medizin als Ischiopagus bezeichnet. Das kleine Mädchen konnte bisher weder aufstehen noch laufen. Auf diese Art zusammengewachsene Zwillinge kommen im Durchschnitt nur bei jeder 200.000. Geburt vor, 70 Prozent davon sind Mädchen. Zwischen 5 und 25 Prozent überleben die ersten Lebensjahre.
In ihrem Dorf wurde Lakshmi als Göttin verehrt. Andere wollten Geld mit ihrer Missbildung machen. So versteckten die Eltern ihre Tochter, nachdem ein Zirkus versuchte hatte, das Mädchen zu kaufen, wie die "Hindustan Times" berichtete. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.