Das Wiener Straflandesgericht hat am Freitagnachmittag die U-Haft über jenen Mann verlängert, der am 1. Oktober vor der US-Botschaft in Wien-Alsergrund mit einem wie sich später herausstellte nicht scharfen Sprengsatz Bombenalarm ausgelöst hatte. "Der dringende Tatverdacht besteht weiter", teilte Gerichtssprecher Christian Gneist der APA mit. Zusätzlich liege Fluchtgefahr vor. Asim C. (34) bleibt damit vorerst bis 9. Jänner hinter Gittern, sollte nicht einer Haftbeschwerde seines Anwalts Roland Friis stattgegeben werden.

Friis kündigte eine solche im Gespräch mit der APA an, über die das Wiener Oberlandesgericht zu entscheiden haben wird. Er erachte keinen der angenommenen Haftgründe für gegeben: "Ich sehe das anders als die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsrichterin." Weder Tatbegehungs- noch Fluchtgefahr würden auf seinen Mandanten zutreffen, hielt Friis fest.

Gutachten des Psychiaters

Die Staatsanwaltschaft wartet unterdessen dringend auf das Gutachten des Psychiaters Heinrich Pfolz über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit bei Asim C.. Sollte der Sachverständige feststellen, dass beim 34-Jährigen zum Tatzeitpunkt keine Zurechnungsfähigkeit gegeben war, wäre dieser nicht schuldfähig. Die Anklagebehörde könnte dann keinen Strafantrag oder eine Anklageschrift einbringen, sondern allenfalls die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen.

Die Indizien deuten zumindest darauf hin, dass dieser Fall eintreten könnte. Asim C. wurde unmittelbar nach seiner Festnahme auf die Krankenabteilung im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus verlegt, wo er sich nach wie vor befindet. "Er ist sicherlich krank. Er muss von uns betreut werden und wird regelmäßig von einem Psychiater untersucht", gab Harald Schopper, der Leiter der Krankenabteilung, auf APA-Anfrage bekannt. Fremd- oder Eigengefährdung gehe von dem Mann, der schon längere Zeit in psychiatrischer Behandlung war, allerdings keine aus. Wie die Justiz mit dem Mann weiter vorgehen wird, hänge von den Feststellungen des Gerichtsgutachters ab, sagte Schopper.

Laut Anklagebehörde soll die Expertise noch im November vorliegen. Bei der Staatsanwaltschaft geht man hinter vorgehaltener Hand längst davon aus, dass die Tat - der Mann hatte einen Rucksack mit nicht zündbereiten Handgranaten und eine zunächst für scharf gehaltene "Bombe" vor der Botschaft deponiert - keinen terroristischen Hintergrund hatte. (APA)