Mit dieser Gesetzesnovelle sollen Jugendliche besser vor Alkoholmissbrauch geschützt werden. Brandweine und Alkopops sind erst ab 18 zugelassen, leichtere Alkoholika und Zigaretten ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche sollen Alkoholika im Auftrag der Exekutive zu kaufen versuchen.
Kammer ist skeptisch
Wie das System der Mini-Agenten genau funktionieren soll, ist noch nicht klar. Sicherheitsdirektor Elmar Marent kennt den Gesetzesentwurf noch nicht; Jugend- und Kinderanwalt Michael Rauch hat klare Forderungen: Keine Einkäufer unter 14 und nur mit Einwilligung der Eltern. Die Wirtschaftskammer ist skeptisch.