Zentralrat der Juden in Deutschland rügt Nazi-Inhalte auf Youtube.de
Filter gegen Pornografie funktionierten doch auch - Zentralrat der Juden in Deutschland "enttäuscht"
Redaktion
,
Auch auf der am Donnerstag gestarteten deutschen Domain youtube.de finden Internet-Nutzer einem Bericht zufolge unzählige Nazi-Videos. Unter anderem würden dort Videos der verbotenen Nazi-Band "Landser" und Hetzfilme über eine angebliche jüdische Weltverschwörung angeboten, berichtete die "Frankfurter Rundschau". Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, sagte: "Ich bin enttäuscht, dass beim Start der
deutschen You-Tube-Seite
immer noch so viel Rechtsradikales zu finden ist."
"Aber bei Pornografie funktioniert es doch."
Von den Anbietern höre er, es sei technisch sehr kompliziert, Filter für solche Inhalte zu erstellen. "Aber bei Pornografie funktioniert es doch." Der Zentralrat hatte YouTube erst im August wegen rechtsextremistischer Videos unter Druck gesetzt und gefordert, stärker gegen diese Propaganda vorzugehen.
"Die deutsche Domain ist lediglich ein Unterbereich von youtube.com. Der Anbieter aber sitzt weiterhin in den USA."
Thomas Günter, Justiziar der Initiative
jugendschutz.net
, forderte Internet-Anbieter und -nutzer auf, stärker auf rechtsextreme Inhalte zu achten und diese zu melden. Betreiber sollten freiwillige Selbsterklärungen abgeben, solche Inhalte von ihren Seiten zu entfernen. Rechtlich habe man allerdings kaum eine bessere Handhabe gegen rechtsextreme Inhalte: "Die deutsche Domain ist lediglich ein Unterbereich von youtube.com. Der Anbieter aber sitzt weiterhin in den USA." Die Videotauschplattform YouTube gehört zum Google-Konzern. (APA/AP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.