Vom Gesetz her fix ist eine Erhöhung um 1,7 Prozent. Verhandelt wird jetzt, wie groß der Aufschlag auf die 1,7 Prozent ausfällt und in welcher Form dieser ausbezahlt wird. Im Gespräch sind mehrere Varianten, wobei davon auszugehen ist, dass Mindestpensionisten stärker profitieren werden.
Variante 1: Der Prozentsatz von 1,7 wird erhöht. Der Nachteil dabei: Die Erhöhung belastet nach dem Schneeballeffekt auch die Budgets der nächsten Jahre. Die SPÖ von Kanzler Alfred Gusenbauer hat Modelle durchrechnen lassen, bei denen die Mindestpensionen um bis zu drei Prozent erhöht werden würden. Bis zu einer Pensionshöhe von 1920 Euro würde der Prozentsatz dann abflachen. In ÖVP-Kreisen gibt man hier aber zu bedenken, dass das bis zu 100 Millionen Euro Mehrkosten verursachen würde.
Variante 2: Zu den 1,7 Prozent gibt es eine Einmalzahlung. Für die ÖVP hätte diese Variante deshalb Charme, weil man so mehr Geld in die Hand nehmen könnte. Der Grund: Die Einmalzahlung belastet in den Folgejahren nicht das Budget.
Variante 3: Ein Mischsystem. Es gibt einen kleinen prozentuellen Aufschlag und gleichzeitig eine Einmalzahlung. Wie aus Verhandlerkreisen zu hören ist, könnte diese Einmalzahlung auch in Form eines Heizkostenzuschusses gewährt werden. Für diesen Zuschuss haben sich die Seniorenpräsidenten Karl Blecha und Andreas Khol zuletzt starkgemacht.