St. Pölten/Wien - Der Tod des kleinen Luca, der von den zuständigen Jugendbehörden nicht verhindert werden konnte, obwohl es aus gleich zwei Spitälern Hinweise auf Misshandlung des 17 Monate alte Buben gegeben hatte, führt jetzt zu ersten rechtlichen Konsequenzen:

In Niederösterreich hat der verantwortliche Landesrat Emil Schabl (SP) alle Mitarbeiter der Jugendämter angewiesen, in Problemfällen mit Verdacht auf Gewalt gegen Kinder künftig nachzutelefonieren, ob Auflagen und Anweisungen auch befolgt werden.

Schriftlicher Bericht über Vorgänge

Im Fall Luca forderte Schabl einen schriftlichen Bericht über die Vorgänge ein: Wie berichtet, hatte der Vorstand der Kinderabteilung im Krankenhaus Mödling, Erwin Hauser, versucht, Luca aus seinem familiären Umfeld wegzubringen, nachdem er im Oktober Spuren von Gewalt an ihm entdeckt hatte: Die Landesbehörden entschieden anders.

Mehr Kommunikation

"Ich sehe im Bereich der Kommunikation akuten Handlungsbedarf. Es ist nicht genug, wenn Briefe und Faxe verschickt werden", sagt Schabl. Fehler im Vorgehen der niederösterreichischen Behörden kann er bisher "keine erkennen": Diese hätten unmöglich verhindern können, "dass Lucas Mutter die Auflagen aus Tirol ignoriert und zu ihrem Lebensgefährten nach Schwechat reist". Der Mann sitzt nach Lucas Tod als Hauptverdächtiger in Untersuchungshaft.

Umgang mit Problemfamilien

Der tragische Fall facht die Diskussion über den Umgang mit Problemfamilien wieder an. Vor allem der Umstand, dass bei ärztlichem Verdacht auf Misshandlung nicht mehr - wie es bis 1998 der Fall war - automatisch Anzeige erhoben wird, stößt auf Kritik. Diese Verantwortung war damals auf die Jugendbehörden übergegangen: Dies war ein Versuch, die Kooperationsbereitschaft der Familien nicht im Keim zu ersticken. (APA, bri/ DER STANDARD Printausgabe 12.11.2007)