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Gericht: Bohlen ist auch als Juror der RTL-"Superstars" ein Künstler
Sozialgericht Köln entschied Streit um Sozialabgaben - Richter: "Dass Dieter Bohlen ein Künstler ist, kriegt er jetzt schriftlich"
Dieter Bohlen ist auch als Juror der
RTL-"Superstar"-Show ein Künstler. Das hat das Sozialgericht Köln am
Montag entschieden. Nach Meinung der Richter war die Jury der Show
"Deutschland sucht den Superstar" um Bohlen ungeachtet des Niveaus
künstlerisch tätig. Es sei in Ansätzen eine freie schöpferische
Gestaltung zu erkennen, urteilte das Gericht. Somit muss der
Fernsehsender RTL für die Arbeit der Juroren noch ausstehende
Sozialabgaben von rund 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse
zahlen. Gegen das Urteil kann Widerspruch eingelegt werden. In dem Fall ging es um Sendungen in den Jahren 2002 bis 2006. RTL
hatte die Zahlung der Abgaben verweigert und gegen einen
entsprechenden Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse geklagt. Nach
Ansicht des Senders waren Bohlen und Co. als Experten und nicht als
Juroren tätig. Daher habe keine Abgabepflicht bestanden. Die Klage
des Senders wurde nun zurückgewiesen. (APA/dpa)