Dieter Bohlen ist auch als Juror der RTL-"Superstar"-Show ein Künstler. Das hat das Sozialgericht Köln am Montag entschieden. Nach Meinung der Richter war die Jury der Show "Deutschland sucht den Superstar" um Bohlen ungeachtet des Niveaus künstlerisch tätig. Es sei in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen, urteilte das Gericht. Somit muss der Fernsehsender RTL für die Arbeit der Juroren noch ausstehende Sozialabgaben von rund 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse zahlen. Gegen das Urteil kann Widerspruch eingelegt werden. In dem Fall ging es um Sendungen in den Jahren 2002 bis 2006. RTL hatte die Zahlung der Abgaben verweigert und gegen einen entsprechenden Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse geklagt. Nach Ansicht des Senders waren Bohlen und Co. als Experten und nicht als Juroren tätig. Daher habe keine Abgabepflicht bestanden. Die Klage des Senders wurde nun zurückgewiesen. (APA/dpa)