Innenminister Günther Platter (V) hat ein Symposium anlässlich der Einführung des Wahlrechts in Österreich vor hundert Jahren dazu genützt, um erneut für die Einführung von e-Voting zu plädieren. "Ich denke sehr wohl, dass diese Form der Stimmabgabe der nächste Schritt sein muss", sagte er bei der Eröffnungsrede am Montag in seinem Ministerium. Unterstützung hatte sich Platter aus Estland geholt, Ülle Madise von der Nationalen Wahlkommission pries die Vorzüge des neuen Systems.

Alternative

"Es ist nur eine Alternative und das soll auch so bleiben", merkte Madise gleich zu Beginn ihres Vortrags an. Tatsache sei jedoch, dass sich durch die Internet-Wahl die Wahlbeteiligung in ihrem Land erhöht habe. Auch die Befürchtung, die elektronische Stimmgabe könnte von Computer-Hacker missbraucht werden, versuchte sie zu entkräften. Es habe bei den vergangenen Parlamentswahlen nur wenig veränderte Stimmen gegeben.

Moderne Infrastruktur nutzen

Als Grund für die Einführung von e-Voting in Estland nannte Madise neben der Steigerung der Wahlbeteiligung die schlichte Tatsache, dass man sich im Informationszeitalter befinde. Gerade deswegen sei dies eine "normale Entwicklung". Ähnlich hatte auch Platter zuvor argumentiert. Österreich sei im Bereich des e-Governments so weit, dass dies der nächste Schritt sein müsse. Natürlich, so der Innenminister, müsse man aber einen "ganz großen Augenblick" darauf werfen, dass keine Manipulation möglich ist.

Nicht erforderlich

Andere Worte zum Thema e-Voting kamen beim Symposium aus Deutschland. Gabriele Roth vom Bundesministerium des Innern sagte, dass Österreichs Nachbarn die Einführung derzeit nicht für erforderlich halte. Der Grund dafür: Das Briefwahlsystem, dass man bereits 1956 eingeführt hat, sei ausgereift genug. Anerkennung gab es auch für Österreich, für die Einführung dieser Art der Stimmabgabe in diesem Jahr. "Ich halte das für eine sinnvolle Neuerung." Im Wesentlichen habe man die Regelungen aus Deutschland übernommen.

Wahlrecht

Einen kurzen Abriss des Wahlrechts in Österreich gab es von Robert Stein, Experte im Innenministerium. Nach einer Aufstellung, wie sich das Wahlalter seitdem geändert hat, präsentierte dieser eine sogenannte "Niederrechnung". Demnach müsste im Jahr 2269 das Wahlalter bei 0 liegen, geht man von den jüngsten Herabsetzungen aus. (apa)