Regelung
Im alten Entwurf von Infrastrukturminister Werner Faymann war der Zugriff auf die Daten allein im Telekommunikationsgesetz geregelt. Nun soll sich das Justizministerium einschalten. Jene Delikte, bei denen der Zugriff auf die gespeicherten Daten gewährt wird, sollen künftig in der Strafprozessordnung (StPO) definiert sein. Noch bleibt die Frage, um welche es sich dabei handelt: Die EU-Richtlinie sieht die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme gegen "schwere Delikte" vor. Diskutiert soll nun werden, wie man diese Deliktsgruppe definiert.
Eine Frage des Verbrechens
"Die Frage ist: Was ist ein schweres Verbrechen", hieß es aus dem Infrastrukturministerium zur APA. So werde man sich entweder auf eine "Deliktgruppe" oder auf ein Strafausmaß einigen. Dieser Punkt soll mit dem Justizministerium besprochen werden. Ein genauer Termin für die Ministerrunde steht noch nicht fest. "Wir werden unseren Teil für das Gesamtpaket beisteuern", hieß es dort auf Anfrage.
Dauer
Kritischer Punkt bei den Verhandlungen ist die Speicherdauer: Die EU-Richtlinie sieht ein Mindestmaß von sechs Monaten vor, Innenminister Günther Platter beharrt nach wie vor auf einem Jahr. "Unser Standpunkt ist unverändert", hieß es dazu aus seinem Ministerium. Der alte Gesetzesentwurf war vor dem Sommer verworfen worden, das Infrastrukturministerium hatte angekündigt, eine "Geringstumsetzung" anzustreben.
Zuerst das Telefon