Der LIF -Abgeordnete Alexander Zach vermisst Proteste in Österreich gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. "Es ist bedenklich, dass sich keinerlei öffentlicher Widerstand formiert", beklagte er bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Der Liberale hofft nun, dass die SPÖ standhaft gegenüber den Plänen von Innenminister Günther Platter (V) bleibe, der eine Speicherung für ein Jahr plant.

"Übererfüllung"

Zach sprach von einer Übererfüllung der EU-Richtlinie durch Platter. Diese sieht eigentlich nur eine Speicherdauer von sechs Monaten vor. Mehr stört den Liberalen aber noch, dass gar keine Diskussion aufkomme. Außer seinem eigenen Aufschrei und denen einiger NGOs, Telekomanbieter und "üblicher Verdächtiger" sei nichts passiert. Zachs Kritik an der Vorratsdatenspeicherung geht nach wie vor in die selbe Richtung: "Das Problem mit den Grundrechten ist: Man vermisst sie erst dann, wen es zu spät ist."

Das "technisch übermächtige Instrument"

Zur Unterstützung hatte sich der Liberale den Datenschützer Hans Zeger von der ARGE Daten zur Seite gestellt. Dieser sieht durch die geplante Vorratsdatenspeicherung sogar die Polizeiarbeit selbst gefährdet. Das "technisch übermächtige Instrument" würde die Feinarbeit bei den Ermittlungen "totschlagen". So wäre es besser, die bestehenden Mittel effizient einzusetzen. Zeger glaubt außerdem nicht, dass das Innenministerium gegen Gegenangriffe der organisierten Kriminalität gewappnet wäre.

Kein Verständnis

Weiters verstehen Zach und Zeger nicht, warum die EU-Richtlinie derart schnell umgesetzt werden soll, verhalte es sich doch bei anderen Weisungen aus Brüssel nicht so. "Ich bin nicht nur der Meinung, dass Österreich es sich leisten kann, zu warten. Österreich sollte eigentlich auch offensiver sein", so Zeger. In Deutschland hätten 7.000 Personen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vorbereitet, darunter auch CDU-Abgeordnete, merkte Zach an.

Direkte Angriffe auf die Grundrechte

Nicht nur die Vorratsdatenspeicherung, auch andere jüngst beschlossene Methoden seien direkte Angriffe auf die Grundrechte, so Zeger. Er erwähnte die DNA-Massentests, die bereits 2004 beschlossen wurden und ab Anfang kommenden Jahres möglich seien. Hier sei nicht festgelegt, welche Kriterien zu erfüllen seien, um Personen zu körperlichen Untersuchungen vorzuladen. Zur ebenfalls schon beschlossenen Online-Fahndung meinte Zeger: "Ein klassisches Beispiel, wo der Herr Innenminister nicht weiß, was er tut."(APA/red)