Stufenfrei erreichbar
Hauptergebnisse der Studie: Nur jede dritte der beobachteten Arztpraxen ist ohne Treppen erreichbar. "Versetzt man sich in die Lage von älteren Menschen oder Menschen die sich zum Beispiel ein Bein gebrochen haben, können Stufen bereits ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellen", so Othmar Thann, Direktor des KfV in einer aktuellen Aussendung.
Doch nicht nur Stufen stellen ein Hindernis dar, das es zu überwinden gilt. Deshalb wurde in der Studie auch die Erreichbarkeit mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln untersucht und die Lesbarkeit und die Höhe von Gegensprechanlagen und Ordinationsschildern überprüft.
Klinge, Türtaster und Gegensprechanlage
Das Ergebnis: 91 Prozent der Arztpraxen haben einen Parkplatz und/oder eine Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe des Hauseingangs. Damit ist die gute Erreichbarkeit der Arztpraxen zum Großteil gewährleistet. Auch die gute Lesbarkeit des Ordinationsschildes mit großer Schrift und starkem Kontrast trifft auf 93 Prozent der untersuchten Arztpraxen zu. "Bei der für Rollstuhlfahrer geeigneten Höhe von Gegensprechanlagen, Klingel und Türtaster sieht es allerdings alles andere als zufrieden stellend aus", weiß Thann.
Nur neun Prozent in optimaler Höhe
So haben nur rund neun Prozent der Arztordinationen ihre Gegensprechanlage, Klingel und Türtaster in der empfohlenen Höhe von 85 bis 100 Zentimeter montiert. Bei rund der Hälfte waren Gegensprechanlage, Klingel und Türtaster in einer Höhe von 101 bis 130 Zentimeter angebracht - eine Höhe die Rollstuhlfahrern schon Schwierigkeiten bereiten kann. 42 Prozent der Arztpraxen haben alle drei Gegenstände sogar in einer Höhe von 130 Zentimetern montiert -diese Höhe ist für Rollstuhlfahrer gar nicht mehr zu bewältigen.
Handlungsbedarf trotz Behindertengleichstellungsgesetz
Im Bereich barrierefreie Arztpraxen besteht also nach wie vor Handlungsbedarf. Zwar müssen neue Arztpraxen seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (01.01.2006) in barrierefreien Räumlichkeiten eröffnet werden. Doch für bestehende Arztpraxen gilt die barrierefreie Gestaltung nur dann, wenn der Umbau für die Praxis wirtschaftlich zumutbar ist.