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EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva.

Foto: REUTERS/Francois Lenoir
Die EU will Fluggesellschaften in Europa dazu zwingen, Mängel beim Ticketverkauf im Internet zu beheben. Die Unternehmen müssten ihre Internetangebote nach den Vorgaben des Gesetzes in Ordnung bringen, andernfalls werde sie in vier Monaten die "schwarzen Schafe" öffentlich anprangern und Internetseiten sperren, kündigte EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva an. Mehr als die Hälfte der im September überprüften Seiten wiesen Defizite auf wie irreführende Preisangaben oder unvollständige Vertragsbedingungen. Keine Probleme ortet die EU-Kommission in Österreich.

Ticketpreise ohne Gebühren

Die EU beklagt etwa, dass viele Fluglinien zunächst im Internet den Ticketpreis ohne Flughafengebühren und andere Gebühren nennen. Zudem seien beworbene Sonderangebote oftmals nicht verfügbar. Viele Verbraucher kauften auch unabsichtlich Versicherungen und andere Sonderleistungen, weil auf vielen Webseiten entsprechende Kästchen zunächst automatisch angekreuzt seien. Zudem seien die Vertragsbedingungen - etwa die Möglichkeiten für nachträgliche Änderungen - oftmals nur spärlich oder in einigen Sprachen gar nicht aufzufinden.

447 Internetseiten überprüft

Die Kommission stützt ihre Vorwürfe allerdings auf eine unklare Datenbasis. Beteiligt an der Kontrolle waren die Behörden aus 15 der 27 EU-Mitgliedsländer. Deutschland und Großbritannien waren nicht dabei. Überprüft wurden 447 Internetseiten, von denen 226 einen oder mehrere Mängel aufwiesen. Allerdings teilten nicht alle nationalen Kontrolleure der EU-Kommission mit, welche Fluggesellschaften sie sich angeschaut hatten. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass große Anbieter mehrfach erfasst wurden. Die Kommission will zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekanntgeben, wie viele Airlines betroffen waren und welche den Verbraucherschutz missachteten. Die Unternehmen sollen die Chance haben, ihre Fehler zu beheben.

Österreich: Bruttopreisauszeichnung gesetzlich vorgeschrieben

Auf 20 in Österreich überprüften Seiten wurden keine irreführenden Preisangaben oder unfaire Vertragsbedingungen gefunden. Die Bruttopreisauszeichnung von Flugtickets ist seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben. Das Sozialministerium sei gegen Verstöße schon bisher mit Klagen vorgegangen, so Arnulf Komposch, Sektionschef für Konsumentenschutz. Handlungsbedarf sieht er noch bei den Umbuchmöglichkeiten und den Informationen darüber. Probleme mit Vertragsbedingungen oder inkludierten Storno-Versicherungen seien nicht speziell geprüft worden. (Reuters/APA)