"Zunehmende Sorge"
In der Aussendung heißt es weiter, dass die Bischöfe die derzeitige Diskussion über die Anerkennung homosexueller Partnerschaften mit "zunehmender Sorge" betrachteten. Eine Diskriminierung wollen sie auf Grund ihrer Ablehnung nicht sehen. Sie verwiesen darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz einerseits gebiete, Gleiches gleich zu behandeln, andererseits verbiete er, "Ungleiches gleich zu behandeln". Entscheidend bleibe daher die Differenzierung zwischen der Ehe als einer "auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau" als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft "oder anderen Lebensform" andererseits.
Ehe und Familie sichern
Die Regelungen bezüglich Unterhaltspflicht, Wohn-, Pensions-, Steuer- und Erbrecht im Zusammenhang mit Ehe und Familie hätten ihre Begründung darin, dass der Ehebund eine feste Bindung und Verpflichtung füreinander mit sich bringt, so die Bischöfe. In der Regel widme sich einer der Ehepartner mit Inkaufnahme finanzieller Einbußen verstärkt den Kindern und der Familie. Die gesetzlichen Regelungen dienten dazu, die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für den Bestand von Ehe und Familie zu sichern.