Eier aus Käfighaltung sind somit in über 80 Prozent der Lebensmittelgeschäfte nicht mehr erhältlich. Sie können nur noch in der Nahrungsmittelindustrie, in Gaststätten oder anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgesetzt werden, geht aus dem ersten Bundestierschutzbericht hervor. Der Bau oder die Neuinbetriebnahme von konventionellen Käfigen für die Legehennenhaltung sind in Österreich verboten.
Das Schächten als "besonders sensibles tierschutzrelevantes Unterfangen" sei durch strenge Bestimmungen detailliert geregelt und schaffe "einen Kompromiss zwischen dem Grundrecht der Religionsausübungsfreiheit und dem Tierschutz", schreiben die Autoren des Papiers. Das Schächten im privaten Bereich ist nicht gestattet.