Die Serie von Verurteilungen Österreichs wegen ihrer Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit setzt sich fort. Das rechte Wochenblatt "Zur Zeit" sagte dem Journalisten Karl Pfeifer nach er habe gegen einen umstrittenen Politologen eine "Menschenhatz eröffnet, die in der Folge bis zum Tod des Gehetzten gehen sollte". Das Wiener Oberlandesgericht sah darin zulässige freie Meinungsäußerung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte hingegen, der Vorwurf sei nicht sachlich begründet worden, der Schutz vor Anschuldigungen wichtiger als freie Meinungsäußerung von "Zur Zeit". Er sprach Pfeifer 5000 Euro Schmerzensgeld und 10.000 Euro Aufwandsentschädigung zu. (APA/DER STANDARD, Printausgabe, 16.11.2007)