Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat einzelne Vertragsklauseln des Pay-TV-Senders Premiere für ungültig erklärt. Die Passagen benachteiligten Kunden unangemessen, urteilten die Richter am Donnerstag. Demnach darf der Sender etwa die Abonnementgebühren während eines laufenden Vertrags nicht erhöhen, wenn seine eigenen Kosten für die Programmbereitstellung gestiegen sind.Das Gericht bestätigte zudem das vom Münchener Gericht verhängte Verbot von vier weiteren Klauseln. Premiere wollte darin unter anderem das Programmangebot sowie die einzelnen Kanäle und deren Nutzung "zum Vorteil der Abonnenten" verändern dürfen. Zudem wollte sich der Sender die Möglichkeit vorbehalten, den Abo-Vertrag bei geplanten Preis- oder Leistungsänderungen selbst kündigen zu können. (APA)