Unternehmen, deren Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, können innerhalb von 14 Tagen schriftliche Äußerungen dazu machen. Sie erlangen dadurch aber keine Parteienstellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht. Die Frist für einen Antrag der Amtsparteien auf Prüfung des Zusammenschlusses endet mit 13. Dezember, teilt die Bundeswettbewerbsbehörde auf ihrer Internetseite mit.
Unternehmen
Casinos Austria melden Lotterien-Kauf an
Mit der Übernahme 36,18 Prozent Lotterien-Anteile kommt die Casinos Austria AG auf 70,18 Prozen
Wien - Die Casinos Austria AG hat den Kauf der von der BAWAG
PSK übernommenen Anteile an den Österreichischen Lotterien bei der
Bundeswettbewerbsbehörde und dem Kartellgericht angemeldet. Mit der
Übernahme der durchgerechnet 36,18 Prozent Lotterien-Anteile kommt
die Casinos Austria AG zusätzlich zu ihren bisher gehaltenen 34
Prozent auf 70,18 Prozent. Damit findet bei den Lotterien ein
Kontrollwechsel statt.
Der Verkauf des BAWAG-Lotterien-Anteils an die Casinos Austria AG
soll - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Behörden - wie
berichtet bis zum Jahresende abgeschlossen sein. (APA)