IT-Business
Napster legt Berufung gegen Urteil zur Schließung ein
Weder Unternehmen noch Nutzer würden gegen Urheberrecht verstoßen
Die Musiktauschbörse Napster
hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil zur
Schließung ihres Online-Angebots eingelegt. In einer Erklärung an ein Berufungsgericht in San
Francisco bekräftigte Napster am Freitag, dass weder das Unternehmen noch die Nutzer der
kostenlosen Tauschbörse im Internet gegen das Urheberrecht verstießen. Ein US-Gericht hatte am
26. Juli entschieden, dass Napster in großem Umfang geltendes Recht verletze und sein
Online-Angebot innerhalb von 36 Stunden schließen müsse. Ein Berufungsgericht hob die
Entscheidung jedoch zwei Tage später vorläufig auf.
Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) hatte das kalifornische Unternehmen im Dezember
verklagt und ihm vorgeworfen, einen illegalen und ausufernden Online-Basar zu betreiben. Der
Verband bezifferte seine Verluste auf über 300 Millionen Dollar (329 Mill. Euro/4,52 Mrd. S).
Napster argumentierte dagegen, das US-Bundesrecht schütze das persönliche Kopieren von Musik.
Nach Angaben des Unternehmen hat die Tauschbörse mehr als 22 Millionen Nutzer. (red/APA)