Wien - Der Asylgerichtshof könnte nicht nur für Asylverfahren, sondern auch für andere Verwaltungsverfahren zuständig gemacht werden. Das ist im Gesetzesentwurf des Kanzleramts über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gerichtes vorgesehen. Wörtlich heißt es in dem darin vorgesehenen Artikel 129c: "Der Asylgerichtshof erkennt nach Erschöpfung des Instanzenzuges 1. über Bescheide der Verwaltungsbehörden in Asylsachen, 2. in sonstigen Verwaltungssachen, die ihm durch Bundesgesetz zugewiesen werden 3. über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten der Z 1 und der Z 2." SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann will zweitere Bestimmung kippen, weil damit per einfachem Gesetz der Weg zum Verwaltungsgerichtshof blockiert werden könnte. (APA)