Als Claudia Schmied (SP) am 1. März auch die Kunst-Agenden im Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übernommen hatte, versprach sie eine sofortige Änderung der „untragbaren Situation“. Fortan wurde, in Zusammenarbeit mit ÖVP-Kultursprecher Franz Morak, in dessen Ägide als Staatssekretär für Kultur das KSV-F-Gesetz entstanden war, an einer Novelle der Regelung gearbeitet, die auch andere Missstände zu verbessern versprach. Gestern, Freitag, schickten Schmied und Morak diese Novelle in Begutachtung. Die Veränderung konzentriert sich auf fünf Maßnahmen.
Erstens: Die Zuschüsse durch den Fonds, die sich bisher allein auf die Pensionsversicherung bezogen, werden auf Kranken- und Unfallversicherung erweitert. Allerdings ohne den Förderhöchstbetrag je Bezieher zu erhöhen, derzeit 1.026 Euro.
Zweitens: Die Einkommensuntergrenze für Einkommen aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit, derzeit jährlich 4.093, die für eine Bezugsberechtigung aus dem Fonds zu erreichen ist, fällt nicht. Bisher nicht anrechenbare Stipendien und Preise dürfen aber künftig dem Einkommen hinzugerechnet werden – „soweit Einkommensersatz“, wie es einschränkend heißt.
Drittens: Auch die Einkommensobergrenze für eine Fonds-Zuschuss-Berechtigung bleibt erhalten. Sie wird in Zukunft lediglich valorisiert und beträgt im Jahr das 60fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (die derzeit bei 341 Euro liegt). Zusätzlich steigt die Obergrenze, gestaffelt nach Sorgepflicht für Kinder: Pro Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wird sie um das Sechsfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze erhöht.
Viertens: Die Rückzahlungsforderungen fallen nicht. Künstler, die trotz der Modifikationen das prognostizierte Einkommen entweder über- oder unterschreiten, müssen die Zuschüsse zurückzahlen. Stattdessen werden die „Härtefallregelungen“ ausgebaut und sollen, wie es heißt, „nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Komponenten“ berücksichtigen, etwa den Fall einer langen Krankheit.