Wien – Im Februar dieses Jahres traten die Künstler-Vertretungen mit einem Aufschrei an die Öffentlichkeit. Der Grund: 1500 der 5000 Künstler, die seit 2001 Zuschüsse vom Künstlersozialversicherungs-Fonds (KSV-F) bezogen, waren aufgefordert, diese zurückzuzahlen. 900 von ihnen, weil ihr Einkommen den für den Zuschuss geforderten Mindestbetrag unterschritt (der Standard berichtete).

Als Claudia Schmied (SP) am 1. März auch die Kunst-Agenden im Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übernommen hatte, versprach sie eine sofortige Änderung der „untragbaren Situation“. Fortan wurde, in Zusammenarbeit mit ÖVP-Kultursprecher Franz Morak, in dessen Ägide als Staatssekretär für Kultur das KSV-F-Gesetz entstanden war, an einer Novelle der Regelung gearbeitet, die auch andere Missstände zu verbessern versprach. Gestern, Freitag, schickten Schmied und Morak diese Novelle in Begutachtung. Die Veränderung konzentriert sich auf fünf Maßnahmen.

Erstens: Die Zuschüsse durch den Fonds, die sich bisher allein auf die Pensionsversicherung bezogen, werden auf Kranken- und Unfallversicherung erweitert. Allerdings ohne den Förderhöchstbetrag je Bezieher zu erhöhen, derzeit 1.026 Euro.

Zweitens: Die Einkommensuntergrenze für Einkommen aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit, derzeit jährlich 4.093, die für eine Bezugsberechtigung aus dem Fonds zu erreichen ist, fällt nicht. Bisher nicht anrechenbare Stipendien und Preise dürfen aber künftig dem Einkommen hinzugerechnet werden – „soweit Einkommensersatz“, wie es einschränkend heißt.

Drittens: Auch die Einkommensobergrenze für eine Fonds-Zuschuss-Berechtigung bleibt erhalten. Sie wird in Zukunft lediglich valorisiert und beträgt im Jahr das 60fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (die derzeit bei 341 Euro liegt). Zusätzlich steigt die Obergrenze, gestaffelt nach Sorgepflicht für Kinder: Pro Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wird sie um das Sechsfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze erhöht.

Viertens: Die Rückzahlungsforderungen fallen nicht. Künstler, die trotz der Modifikationen das prognostizierte Einkommen entweder über- oder unterschreiten, müssen die Zuschüsse zurückzahlen. Stattdessen werden die „Härtefallregelungen“ ausgebaut und sollen, wie es heißt, „nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Komponenten“ berücksichtigen, etwa den Fall einer langen Krankheit.

Fünftens: Auch die umstrittenen Kurien zur Beurteilung, wer Künstler im Sinne des KSV-Fonds sei, bleiben. Geändert werden einzelne Zuständigkeitsbereiche. So soll etwa eine eigene Kurie für Filmkunstschaffende eingerichtet werden. Nach Abschluss der Begutachtungsphase soll die Novelle, gültig ab 1. 1. 2008, in Kraft treten. Alle Fälle, die danach behandelt werden, fallen unter die neue Regelung. (Cornelia Niedermeier, DER STANDARD/Printausgabe, 17./18.11.2007)