Den hängengebliebenen Fahrzeugen auf der Außenringautobahn A21 fehlte es vielfach an schneegeeigneter Bereifung. Zumindest bei den Lkw stellte dies einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht dar, die im heurigen Jahr pünktlich zum Wettersturz am 15. November in Kraft getreten ist und bis 15. März 2008 gilt. Wie schon in ähnlichen Schneechaos-Situationen vergangener Jahre wird jetzt nach griffigeren Kontrollen durch die Exekutive gerufen.

Keinen rechtlichen Zwang, Winterreifen anzulegen, gibt es hierzulande für Pkw. Damit unterscheidet sich Österreich von Ländern wie Slowenien, Polen und Deutschland - doch das ist für Othmar Thann, Präsidenten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, ein Fehler.

Wie für Lkw brauche es auch für Pkw eine alljährlich befristete Regelung, sagt er. Mittels Winterreifenpflicht könnten "viele Verkehrsunfälle und Staus verhindert werden". Beim ARBÖ widerspricht hier Thomas Woitsch: "In warmen Wintern würden dann viele Autos mit ungeeigneten Reifen fahren". (bri/Der Standard, Printausgabe, 17.11.2007)