Illegale Nutzung von WLAN
Britische Gerichte haben diesen Gesetzesteil auch bereits mehrere Male angewandt, berichtet Times Online. Der jüngste Fall betraf einen 24-jährigen Mann, der im Juli auf der Straße von Polizisten erwischt wurde, als er mit seinem Laptop in einem fremden WLAN eingeloggt war und im Web surfte. Bedroht ist der WLAN-Diebstahl auf der britischen Insel mit Geldbußen in der Höhe von 1.000 Pfund (1.394 Euro) und bis zu fünf Jahren Haft.
"Wir empfehlen grundsätzlich jedem WLAN-Betreiber, seinen Zugang abzusichern.
In Deutschland stellt sich eher das umgekehrte Problem. So gab es bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, bei denen der Anschluss-Inhaber für illegale Downloads über seinen Webzugang verantwortlich gemacht wurde. "Die Rechtslage ist in diesem Bereich noch nicht klar geregelt. Die vorliegenden Urteile zeigen in diese Richtung, jedoch können andere Gerichte auch anders entscheiden", so Christian Spahr, Sprecher des BITKOM, auf Anfrage. "Wir empfehlen grundsätzlich jedem WLAN-Betreiber, seinen Zugang abzusichern. Einfach schon aus dem Grund, dass damit die Daten am eigenen Rechner geschützt sind", so Spahr weiter.
"Nur eine Verschlüsselung des Zugangs schützt den Betreiber vor unbefugter Nutzung."