In einer Presseaussendung hielt der Verein "Ehe ohne Grenzen" fest, dass man sich zwar für MindestpensionistInnen freue, kritisierte aber gleichzeitig, dass damit das Recht auf Familienleben für unzählige ÖsterreicherInnen in noch weitere Ferne rücke, und zwar für diese, welche mit nicht EU-BürgerInnen verheiratet sind.
Ausbürgerungen
Netto muss nun der Österreicher, die Österreicherin im Jahr 2008 monatlich 1122,64 Euro Einkommen (zuzüglich Miete) nachweisen können, um mit ihrem/r drittstaatsangehörigen EhepartnerIn in Österreich leben zu dürfen. Beim Erstantrag muss dieses Geld auch alleine aufgebracht werden, da die PartnerInnen erst ab Erhalt der Niederlassungsbewilligung arbeiten gehen dürfen.
Laut Statistik Austria fanden 2005 8000 Eheschließungen zwischen ÖsterreicherInnen und Drittstaatsangehörigen statt, 2006 waren es 6000 Eheschließungen. Wenn man diese Zahlen nun dem Durchschnittseinkommen der ArbeiterInnen und Angestellten gegenüberstellt, sollte dies den Gesetzgebern ordentlich zu denken geben, denn im Jahr 2005 verdienten 50 Prozent der ArbeitnehmerInnen weniger als 1200 Euro netto monatlich.
Nicht eingerechnet die zahlreichen StudentInnen, KindergeldbezieherInnen, Arbeitslosen, und prekär Beschäftigten, die ebenfalls nicht das erforderliche Einkommen erreichen. "Nachdem das Niederlassungsgesetz nun fast zwei Jahre in Kraft ist, können wir aus der Erfahrung im Alltag sagen, dass dies sicher eines der Hauptprobleme binationaler Ehepaare ist." so Angela Magenheimer, Sprecherin von Ehe ohne Grenzen. "mit dieser Regelung werden ÖsterreicherInnen quasi zum Auswandern gezwungen, wenn sie mit dem Menschen, den sie lieben, zusammen leben wollen".
Aufforderung zur Auswanderung
So wurde dies von Ehe ohne Grenzen übrigens auch im Gespräch mit Minister Platter am 6.6.2007 im BMI vermittelt, auf die Einkommensgrenze angesprochen hieß es von Ministeriumsseite lapidar: " Wo steht denn geschrieben, dass ihr Familienleben in Österreich stattfinden muss?"