Bei der Anfechtung ging es unter anderem darum, ob sich Musharraf in seiner Doppelfunktion als Staats- und Armeechef zur Wahl stellen durfte.
Höchstrichter drohen Anwälten
Musharraf hatte den Notstand unter anderem deshalb verhängt, um unliebsame Richter aus dem obersten Gericht zu entfernen, die ein Urteil in seinem Sinne gefährden könnten. So ersetzte er etwa den Vorsitzenden des Gremiums, Iftikhar Chaudhry, durch einen Gefolgsmann. Die obersten Richter warnten nun Anwälte davor, weiter die Rechtmäßigkeit des neu zusammengesetzten Verfassungsgerichts anzufechten. Dies könne Klagen wegen Missachtung des Gerichts und den Verlust der Anwaltslizenzen zur Folge haben, sagte Richter Nawaz Abbasi.
Parlamentswahl am 8. Jänner
Unterdessen hat Musharraf der Wahlkommission vorgeschlagen, am 8. Jänner Parlamentswahlen abzuhalten. "So Gott will, werden die Parlamentswahlen am 8. Jänner stattfinden", sagte Musharraf am Sonntag nach offiziellen Angaben in der südpakistanischen Provinz Sindh.
Die Ankündigung erfolgte wenige Stunden nach einem Treffen Musharrafs mit dem stellvertretenden US-Außenminister John Negroponte in Islamabad. Dieser hatte freie und faire Wahlen, ein Ende des Ausnahmezustands, die Freilassung von politischen Häftlingen und die Aufhebung der Medienverbote gefordert.
Dem General rennt die Zeit davon
Rund 30 Polizisten kontrollieren die Zufahrtstraße zur „Judges Colony“, zum Richterviertel von Islamabad. Man kommt nicht einmal in die Nähe seines Hauses. „Niemandem ist erlaubt, ihn zu sehen. Keinem Politiker und keinem Journalisten“, sagt ein Polizeioberer mit Schnauzbart. Seit über zwei Wochen steht Iftikhar Chaudhry nun unter Hausarrest, doch geschlagen ist Pakistans geschasster Chefrichter nicht. Jeden Tag sieht es ein wenig mehr so aus, als könne er General Pervez Musharraf erneut in die Knie zwingen.
Denn draußen leisten Chaudhrys Mitstreiter Widerstand. Vom Westen weitgehend ignoriert, liefert Pakistans Justiz dem Militärherrscher einen verbissenen Machtkampf – und könnte am Ende so seinen Sturz auslösen. In Massen weigern sich Richter und Anwälte, auf die neue Übergangsverfassung zu schwören. Mehr noch: Verzweifelt sucht der Militärherrscher nach willfährigen Richtern, um die leeren Bänke im Verfassungsgericht zufüllen.
Dem General rennt die Zeit davon. Er hatte den Ausnahmezustand am 3. November verhängt, um sich der aufmüpfigen Verfassungsrichter zu entledigen – sie wollten seine Wiederwahl zum Staatsoberhaupt für nichtig erklären. Musharraf will aber nur als Militärchef zurücktreten, wenn er das Präsidentenamt sicher in der Tasche hat.
Bestätigung der Wiederwahl rechtens?
Der General hatte gehofft, dass handverlesene Richter seine Wiederwahl schnell durchwinken würden und er, wie versprochen, bis zum 15. November die Uniform ablegen könnte. Doch auch das neue Verfassungsgericht brauchte merkwürdig viel Zeit. Musharraf musste den Termin verschieben. Er werde bis zum 1. Dezember als Militärchef zurücktreten, sicherte er zu. Nur mühsam fand er 13 neue Richter. Drei erklärten sich bereits für befangen. Die Bestätigung von Musharrafs Wiederwahl durch das nun zehnköpfige Richter-Kollegium könnte noch nicht das letzte Wort sein, das in dieser Sache gesprochen ist; es bleibt weiter umstritten, ob ein reduziertes Richtergremium überhaupt rechtens ist.