Die Werbung von Regierungsmitgliedern bzw. von
staatlichen bzw. staatsnahen Organisationen könnte nun neuen
Kriterien unterworfen werden. Hatte das Bundeskanzleramt schon
zuletzt entsprechende Initiativen angekündigt, ist jetzt auch
Vizekanzler Wilhelm Molterer mit dabei. Einig sind sich die
beiden Parteien darin, dass unter anderem die vom Rechnungshof schon
vor Jahren erstellten Richtlinien bei der Neuordnung zu
berücksichtigen sind. Davon sollen nicht nur die Bundesregierung direkt betroffen sein
sondern auch staatliche bzw. ausgegliederte Betriebe. Ziel sei es,
dass bei jedem Inserat, auf dem ein Politiker abgegebildet ist,
transparent sei, wie hoch die Kosten seien bzw. wer dafür aufkomme.
Im Bundeskanzleramt wurde auf Anfrage darauf hingewiesen, dass man
bereits an einem Modell arbeite, wie Informationskampagnen der
Bundesregierung aussehen sollten. Ebenso wie die ÖVP will man die
Richtlinien des Rechnungshofs heranziehen, aber auch internationale
Vorbilder betrachten. Dem Vernehmen nach könnte der
Bundespressedienst eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der
Info-Kampagnen erhalten.
Transparenz
Zuletzt hatten einige Ministerien auf beiden Seiten
Kampagnen gestaltet, die heftig kritisiert worden waren, wie etwa die
Informationsoffensive von Unterrichtsministerin Claudia Schmied
in Sachen "neue Mittelschule", die bis zu einer Million Euro kosten
dürfte oder auf der anderen Seite eine Inseratenserie von
Finanzminister Molterer in Sachen Finanzausgleich.
Künftig soll nun alles anders, nämlich vollkommen transparent
sein. Die Empfehlungen des RH stammen noch aus der Präsidentschaft
von Franz Fiedler aus dem Jahr 2003. Darin heißt es etwa, dass die
Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und
Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln nur unter Beachtung der
Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
zulässig sein sollte. Diese Maßnahmen sollten dabei formalen und
zugleich inhaltlichen Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit der
Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts begründen. (APA)