Bild nicht mehr verfügbar.

Molterer und die Schülerunion hätten eigentlich gar nicht in die Schule kommen dürfen.

Foto: apa
"Parteipolitik im Klassenzimmer" nennt Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl das, was sich Montagvormittag an einer AHS im 6. Wiener Gemeindebezirk abspielte. Vizekanzler Wilhelm Molterer wählte die Schule als Ort für seine Pressekonferenz zum Thema "Gewalt an Schulen". Die Genehmigung hatte er nach Angaben des Stadtschulrates allerdings nicht.

"Schwarzer Bildungsminister"

Weder die ÖVP noch die an der Pressekonferenz beteiligte, ÖVP-nahe, Schülerunion habe den Stadtschulrat über den Termin informiert. Eine solche Veranstaltung an einer Schule wäre auch nicht genehmigt worden, Parteipolitik habe in der Schule nichts zu suchen, ist Brandsteidl verärgert. "Das Verhalten von VP-Chef Molterer ist falsch und unverzeihlich. Offenbar wollte er sich bei dieser Pressekonferenz als 'eine Art schwarzer Bildungsminister' inszenieren", so die Stadtschulratspräsidentin.

Molterer ließ über einen Sprecher ausrichten, er wäre nur von der Schülerunion eingeladen worden, die ÖVP habe mit der Pressekonferenz nichts zu tun. Auch die Schülervertretung ist sich keiner Schuld bewusst. Die Präsentation sei "eine Veranstaltung und kein meldepflichtiger Schulbesuch gewesen". Die Schülerunion sieht in der Diskussion um die Pressekonferenz als "einen Parteistreit, der auf dem Rücken der SchülerInnen ausgetragen wird". Bei der Unterrichtsministerin habe man acht Monate vergeblich auf einen Termin gewartet, so Obfrau Martina Kaufmann.

Besuchsregeln

Damit solche Ereignisse nicht mehr vorkommen, fordert der Grüne Bildungssprecher Dieter Brosz eine klare Regelung für PolitikerInnenbesuche an Schulen. Dabei solle der Schulbesuch nicht verboten werden: "Ja zu Diskussionen - Nein zu Parteipropaganda", argumentiert Brosz. Unterrichtsministerin Schmied sei seiner Meinung nach bisher säumig gewesen. Für den "Kondomauftritt" der Gesundheitsministerin habe Schmied offenbar eine Genehmigung erteilt, für die sie gar nicht zuständig wäre. (red)