Brüssel - Das EU-Parlament hat am Montag die ersten Schritte gesetzt, um den Antrag der österreichischen Justiz auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des fraktionslosen Europaparlamentariers Hans-Peter Martin zu prüfen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat die britische Liberale Diana Wallis als Berichterstatterin nominiert. Vor Februar sei kaum mit einer Entscheidung zu rechnen, hieß es aus dem Parlament.

Generell nehmen solche Verfahren mindestens drei - für die Öffentlichkeit nicht zugängliche - Sitzungen des Rechtsausschusses in Anspruch, eine davon um den Betroffenen selbst zu hören. Der Ausschuss stimmt dann über eine Empfehlung ab, die dem Plenum des Europaparlaments vorgelegt wird, das die endgültige Entscheidung über eine Aufhebung der Immunität trifft.

Kreditschädigungsklage

Grund für den Antrag auf Aufhebung der Immunität ist eine Kreditschädigungsklage des früheren Steuerberaters von Martin, Staatssekretär im Finanzministerium Christoph Matznetter. Martin hatte Matznetters Kanzlei Merkur Treuhand für die angeblich fehlerhafte Abrechnung seiner Sekretariatszulage beim EU-Parlament verantwortlich gemacht hatte.

Das EU-Parlament hat in diesem Zusammenhang mittlerweile die Rückforderung von 163.381 Euro eingeleitet, wogegen Martin beim Europäischen Gerichtshof geklagt hat. Das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe stets auf angebliche "Formfehler" zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand. (APA)