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"Warum hältst du nicht den Mund?" Mit diesen Worten hatte der spanische König Juan Carlos den venezuelanischen Präsidenten Hugo Chavez auf dem Iberoamerikanischen Gipfel in Santiago de Chile eine verbale Abfuhr erteilt. Dieser hatte auf dem Gipfeltreffen den früheren spanischen Ministerpräsidenten Aznar wiederholt als "Faschisten" bezeichnet. Dem spanischen König, dem bei seinem Gefühlsausbruch gegenüber Chavez der Geduldsfaden gerissen war, kommt nun eine Welle der Sympathie entgegen. Vor allem im Internet erfreuen sich Klingeltöne und Videomontagen des königlichen Sagers einer enormen Beliebtheit wie die britische Zeitung The Guardian berichtet. Fraglich bleibt in diesem Zusammenhang freilich der rechtliche Hintergrund der zu kommerziellen Zwecken medial vervielfältigten Aussage.

Von Techno bis Hiphop

Mehr als 500.000 Spanier haben sich bereits den Klingelton mit dem Ausspruch des Königs heruntergeladen. Die angebotenen Varianten reichen dabei von Techno- bis Hip-Hop-Versionen. Um rechtliche Unannehmlichkeiten vorbeugend zu vermeiden, haben viele der Anbieter aber anstelle des spanischen Königs Schauspieler engagiert, die für die bekannten Worte ihre Stimme herleihen. Aufgrund der enormen Nachfrage sind die Einnahmen der Mobilfunkbetreiber und Internetseiten innerhalb kurzer Zeit auf eineinhalb Mio. Euro angestiegen. Auch eine eigene Webseite wurde unter der Adresse der spanischen Originalworte "Por qué no te callas" eingerichtet. Findige Geschäftsleute wittern das schnelle Geld und haben bereits begonnen, T-Shirts und Tassen mit den Worten des skandalösen Gefühlsausbruchs herzustellen.

"Für Juristen ist eine derartige Angelegenheit sehr kompliziert"

"Für Juristen ist eine derartige Angelegenheit sehr kompliziert", erläutert Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, im Gespräch. Zwei grundsätzliche Fragen seien in einem solchen Fall zu beachten: "Es muss zunächst die Frage der internationalen Zuständigkeit geklärt werden. Dann muss entschieden werden, nach welchem Recht beurteilt werden soll", so der Rechtsexperte. Diese Punkte seien meistens nur schwer zu klären, prinzipiell sei aber die Nationalität der betroffenen Person ausschlaggebend. "Insofern müsste im Fall des spanischen Königs auch spanisches Recht zum Zug kommen", erklärt Schmidbauer. Es ginge ja schließlich um den Schutz eines spanischen Bürgers. "In Österreich gibt es ein eigenes Gesetz über den Schutz der eigenen Stimme, das in einem solchen Fall geltend gemacht werden könnte", so Schmidbauer weiter.

Originalszenen

Neben den Klingeltönen erfreuen sich Mitschnitte des Eklats auch als Videobeiträge besonderer Beliebtheit. Millionen Nutzer schauten sich im Internet den Gipfel-Streit zwischen Juan Carlos und Hugo Chavez an. Auf YouTube alleine finden sich an die 700 Clips zu diesem Thema. Mindestens 50 verschiedene Versionen des Beitrags sind im Angebot, unter ihnen auch viele Parodien der Originalszene. So zeigt zum Beispiel eine Videomontage, wie der König auf Chavez wie auf einen Punchingball einschlägt, dem Venezuelaner mit einem Schwert Einhalt gebietet oder ihn per Fußtritt in einen Brunnenschacht stürzt. (pte)