Wegen der Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid musste die entsprechende Landesverordnung erlassen werden. Dagegen wollte ein Berufspendler vor Gericht ziehen. Er begründete seinen Protest damit, dass er auf dem Weg in die Arbeit jeden Tag auf dem betreffenden Autobahnabschnitt fahren müsse. Das Tempolimit würde ihn in seinem "gesetzlich gewährleisteten Recht, die Teilstrecke der A1 zwischen Linz und Enns mit einer Geschwindigkeit von bis zu 130 Stundenkilometern befahren zu dürfen, sowie im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz" verletzen, lautete die sperrig klingende Argumentation.
Der VfGH sieht die Rechte des Autofahrers hingegen nicht beeinträchtigt: Es lägen keine besonderen Umstände vor, aus denen ein aktueller Eingriff in seine gesetzlich geschützte Interessensphäre abzuleiten wäre - wie es beispielsweise die Sperre einer Grundstückszufahrt wäre. Die Höchstrichter wiesen daher den Antrag ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unzulässig ab.
Erfreut reagierte Anschober auf diese Entscheidung. Damit habe die "SPÖ-Kampagne gegen die Umweltmaßnahme eine schwere Niederlage erlitten", konnte er sich einen politischen Seitenhieb nicht verkneifen. SP-Verkehrslandesrat Erich Haider tritt vehement gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung als "reine Schikane" auf und zeigte größtes Verständnis für die Klage des Steyrer Pendlers.
Dabei habe sich laut Umweltexperten Tempo 100 "absolut bewährt". Im ersten halben Jahr seien 1167 Tonnen Kohlendioxid, neun Tonnen Stickoxid und 0,9 Tonnen Dieselrußpartikel eingespart worden. Ab 2008 werde auf dem Teilabschnitt der A1 nur noch dann Tempo 100 vorgeschrieben sein, wenn "dicke Luft" herrsche.