Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sah in den Maßnahmen einen Beitrag zur Ergänzung der Jugendschutzgesetze, die sich in den Ländern vielfach als "zahnlos" herausgestellt hätten. Dabei kritisierte der Minister, dass Jugendliche in mehreren Bundesländern bereits mit 16 Jahren hochprozentigen Alkohol konsumieren dürfen.
Verlust der Konzession
Wirte, die gegen das Alkohol-Ausschankverbot an Jugendliche verstoßen, müssen künftig mit einer Mindeststrafe von 180 Euro rechnen. Die Maximalstrafe wird von 2.180 auf 3.600 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession, berichtete das Wirtschaftsministerium.