Moskau - In Russland ist die oppositionelle Union der Rechten Kräfte bzw. Union der Gerechten Kräfte (SPS - Sojus Prawych Sil) mit dem Versuch gescheitert, die Kandidatur von Präsident Wladimir Putin bei den Parlamentswahlen am 2. Dezember zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte am Dienstag nach Angaben eines Sprechers einen entsprechenden Antrag der Union ab.

Die SPS hatte Putin vorgeworfen, das Präsidentenamt zu Wahlkampfzwecken zugunsten seiner Partei Geeintes Russland zu missbrauchen. Der Kreml-Chef hatte Anfang Oktober seine Kandidatur als Spitzenkandidat für Geeintes Russland bekanntgegeben und angedeutet, das Amt des Regierungschefs übernehmen zu wollen.

Keine Verfassungsänderung

Putin darf bei den Präsidentenwahlen im März 2008 nach zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten gemäß Verfassung nicht mehr kandidieren. Der Vorsitzende des russischen Oberhauses, Sergej Mironow, forderte am Dienstag erneut eine dritte Amtszeit für Putin als Präsident. "Das Land und unser Volk brauchen ihn", zitierte ihn die Nachrichtenagentur Interfax. Mironow deutete an, dass für den Verbleib Putins an der Macht die Verfassung nicht geändert werden müsse. (APA)