Moskau - In Russland ist die oppositionelle Union der
Rechten Kräfte bzw. Union der Gerechten Kräfte (SPS - Sojus Prawych
Sil) mit dem Versuch gescheitert, die Kandidatur von Präsident
Wladimir Putin bei den Parlamentswahlen am 2. Dezember zu verhindern.
Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte am Dienstag nach Angaben
eines Sprechers einen entsprechenden Antrag der Union ab.
Die SPS hatte Putin vorgeworfen, das Präsidentenamt zu
Wahlkampfzwecken zugunsten seiner Partei Geeintes Russland zu
missbrauchen. Der Kreml-Chef hatte Anfang Oktober seine Kandidatur
als Spitzenkandidat für Geeintes Russland bekanntgegeben und
angedeutet, das Amt des Regierungschefs übernehmen zu wollen.
Keine Verfassungsänderung
Putin darf bei den Präsidentenwahlen im März 2008 nach zwei
aufeinanderfolgenden Amtszeiten gemäß Verfassung nicht mehr
kandidieren. Der Vorsitzende des russischen Oberhauses, Sergej
Mironow, forderte am Dienstag erneut eine dritte Amtszeit für Putin
als Präsident. "Das Land und unser Volk brauchen ihn", zitierte ihn
die Nachrichtenagentur Interfax. Mironow deutete an, dass für den
Verbleib Putins an der Macht die Verfassung nicht geändert werden
müsse. (APA)