Korneuburg - Wegen Mordes an ihrem Ehemann ist eine gebürtige Bulgarin am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die damals 29-Jährige hatte ihrem gleichaltrigen Mann, der ebenfalls aus Bulgarien stammte, Anfang Februar 22 Messerstiche zugefügt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit diesem Schuldspruch folgten die Geschworenen der Darstellung des Staatsanwaltes, der in seinem Schlussvortrag ausführte, dass sich das Tatmesser mit einer 24 Zentimeter langen Klinge am Abend zuvor noch in der Pizzeria, die der Mann betrieb, befunden hatte. Zeugen hätten in der Nacht Licht im Lokal gesehen - die Angeklagte habe also das Messer aus dem Lokal geholt.

Ihre Angaben, sie hätte dort nach ihrem Autoschlüssel gesucht, seien unglaubwürdig. Auch die laut gerichtsmedizinischem Gutachten massiven Stiche in den Rücken würden gegen die Notwehrversion der Angeklagten sprechen. Die zweifache Mutter hatte sich mit Notwehr verteidigt: Zuvor habe es Streit gegeben, ihr heimgekehrter Mann habe sie bedroht, mit einem Messer attackiert und zu vergewaltigen versucht.

In der linken Hand hatte der Tote ein kleineres Messer, das sich die Frau nach ihren Angaben zur Verteidigung während der heftigen Rauferei aus der Küche geholt hatte. Laut Gutachten fand sich jedoch in der Bestecklade ein Blutstropfen des Opfers.

Auch die schriftlich verlesene Aussage des damals in der Wohnung anwesenden Kindermädchens trug wenig zur Klärung des Geschehens bei: Sie war durch Lärm aufgewacht und lief angesichts der blutverschmierten 29-Jährigen im Nachtgewand barfuß davon. Sie wurde von einem Polizisten in Zivil entdeckt und zum Posten gebracht. Zur Tatzeit schliefen die vier- und achtjährigen Söhne im Nebenzimmer.(APA)