Mit diesem Schuldspruch folgten die Geschworenen der Darstellung des Staatsanwaltes, der in seinem Schlussvortrag ausführte, dass sich das Tatmesser mit einer 24 Zentimeter langen Klinge am Abend zuvor noch in der Pizzeria, die der Mann betrieb, befunden hatte. Zeugen hätten in der Nacht Licht im Lokal gesehen - die Angeklagte habe also das Messer aus dem Lokal geholt.
Ihre Angaben, sie hätte dort nach ihrem Autoschlüssel gesucht, seien unglaubwürdig. Auch die laut gerichtsmedizinischem Gutachten massiven Stiche in den Rücken würden gegen die Notwehrversion der Angeklagten sprechen. Die zweifache Mutter hatte sich mit Notwehr verteidigt: Zuvor habe es Streit gegeben, ihr heimgekehrter Mann habe sie bedroht, mit einem Messer attackiert und zu vergewaltigen versucht.
In der linken Hand hatte der Tote ein kleineres Messer, das sich die Frau nach ihren Angaben zur Verteidigung während der heftigen Rauferei aus der Küche geholt hatte. Laut Gutachten fand sich jedoch in der Bestecklade ein Blutstropfen des Opfers.