<>
Die vom Landgericht Hamburg ausgesprochene Einstweilige Verfügung richtet sich gegen das Vertriebsmodell von T-Mobile. Die Telekom-Tochter bietet das iPhone des Partners Apple in Deutschland exklusiv und nur in Kombination mit einem Zwei-Jahres-Vertrag an. Eine Nutzung des iPhone in anderen Mobilfunknetzen ist ausgeschlossen. T-Mobile hat bis Mittwoch Zeit, die Auflagen des Gerichts zu erfüllen. Das Unternehmen hat aber bereits angekündigt, gegen die Verfügung Widerspruch einzulegen und Vodafone mit einer Schadenersatzklage gedroht.
Ärger von anderer Stelle
Ärger droht T-Mobile auch von anderer Stelle: Der Mobilfunk-Dienstleister debitel legte gegen T-Mobile Beschwerde bei der deutschen Bundesnetzagentur ein. Die Kopplung des iPhones an das T-Mobile-Netz sei unzulässig und nicht verbraucherfreundlich, sagte eine Debitel-Sprecherin. Die Bundesnetzagentur bestätigte den Eingang der Beschwerde. T-Mobile sei um Stellungnahme gebeten worden, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde.
Kein Stopp, nur frei verfügbar
Vodafone-Deutschland-Chef Friedrich Joussen sagte der "Frankfurter Rundschau" (Dienstag-Ausgabe), es sei nicht das Ziel, den Verkauf des iPhone zu stoppen. Vielmehr wolle das Unternehmen verhindern, dass das Multimedia-Handy nur im T-Mobile-Netz genutzt werden kann. "Wir wollen sauber gerichtlich prüfen lassen, ob es zulässig ist, das iPhone zu diesen Zwangsbedingungen anzubieten", sagte Joussen.